Drucksache - 0364/XX  

 
 
Betreff: Frühzeitige Information über straßenverkehrsrechtliche Anordnungen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:Herr Penk, RainerRauchfuß, Jan
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragErsatzantrag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
28.03.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt erledigt   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
25.06.2020 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) gegenstandslos   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
0364_XX Ersetzungsantrag0364_XX
Ersatzantrag - BVV-Beschluss

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor der geplanten Anordnung eines dauerhaften Halteverbots die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig über den Anlass und die Absicht des Bezirksamts zu informieren. Damit soll auch gewährleistet werden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Gelegenheit haben, sich frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubringen.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, die unmittelbar nach Anordnung des Halteverbots im Schulenburgring eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen und damit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in diesem Falle keine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte.

 

Das Bezirksamt wird zudem aufgefordert, bei der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Verkehrsrichtungen vorab den zuständigen Ausschuss über seine Planungen zu unterrichten und dabei insbesondere die Abwägung von Vorteilen und Nachteilen, wie etwa den Wegfall von Stellplätzen, darzulegen.

 

Für das im Schulenburgring angeordnete Halteverbot ist diese Abwägung den Anwohnerinnen und Anwohnern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. 

 

 

Begründung erfolgt mündlich

 
 

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