Drucksache - 0345/XX
Beschlusstext:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Empfänger*innen von ALG II, Sozialhilfe sowie die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den zuständigen Verwaltungen und in geeigneter Weise über die vorgenommene Preissenkung beim „Berlin-Ticket S“ zu informieren. Das „Warte-TV“ in den Aufenthaltsbereichen verschiedener Ämter kann hierfür ebenso ein geeignetes Medium sein, wie die Nutzung Schwarzer Bretter oder vergleichbarer Aushänge. Auch das Beifügen von Hinweisen im Rahmen der postalischen Versendung von Bescheiden u. ä. ist zu prüfen.
Begründung: Auf Beschluss des Berliner Senats wurde der Preis für das „Berlin-Ticket S“ per 1.Juli 2017 von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt, was eine enorme Entlastung für die Empfänger*innen von Transferleistungen bedeutet. Aufgrund des bislang vergleichsweise hohen Preises nutzen derzeit aber nur etwa 180 000 Anspruchsberechtigte in Berlin das „Berlin-Ticket S“. Es steht daher zu befürchten, dass zahlreiche Bürger*innen, die bislang kein solches Ticket nutzen, von der erfolgten Preissenkung bislang nichts mitbekommen haben. Es ist angezeigt, sie über die neuen Konditionen zu informieren und somit auch neue Kund*innen für das „Berlin-Ticket S“ zu gewinnen.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Bereits im Vorfeld der Preissenkung wurden die Anspruchsberechtigten über das Internet auf den Seiten von Berlin.de, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH informiert. Die Tageszeitungen berichteten über die Preissenkung, so dass auch Anspruchsberechtigte, die nicht über einen Internetzugang verfügen, informiert wurden.
Die Information über die Preissenkung wird auch über das Warte-TV im Amt für Soziales veröffentlicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales informieren Anspruchsberechtigte über die Preissenkung im Rahmen der allgemeinen Beratungsgespräche.
Das Beifügen von Hinweisen im Rahmen der postalischen Versendung von Bescheiden bietet sich nicht an, da die Bescheiderteilung an Grundsicherungsberechtigte regelmäßig nur jährlich, bzw. bei Änderung der Verhältnisse, erfolgt. Es ist somit davon auszugehen, dass zeitnah nur eine sehr geringe Zahl der Anspruchsberechtigten auf diesem Weg erreicht wird.
Im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg werden die Kundinnen und Kunden seit der 31. Kalenderwoche durch einen Kurzbeitrag im Warte_TV auf die Preissenkung des Berlin Ticket S aufmerksam gemacht. Zusätzlich werden ab 07.08.2017 Aushänge in der Eingangszone, dem Neukundenteam und dem Antragsservice angebracht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters wurden durch Eintrag der Information im hauseigenen wiki über die Preissenkung informiert und nochmals am 04.08.2017 darauf hingewiesen. Somit können Kundenfragen gezielt beantwortet bzw. die Kundinnen und Kunden entsprechend beraten werden.
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