Drucksache - 0317/XX  

 
 
Betreff: Änderungen der Einschulungsbereiche der 32 Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
ESB_2017.15.06
ESB_2017.15.06
ESB_18

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Infolge der letztmalig im Jahr 2012 und auch hier nur punktuell erfolgten Überarbeitung der Einschulungsbereiche (ESB) hat sich aufgrund regional unterschiedlich wachsender Schülerzahlen ein erheblicher Anpassungsbedarf ergeben, der mit Veränderungen nur einzelner ESB nicht mehr bedarfsgerecht umsetzbar ist.

 

Neben den steigenden Schülerzahlen durch Zuzüge, zunehmende Geburtenraten, Wohnungsbautätigkeit, die Errichtung und den Ausbau von Gemeinschaftsunterkünften ist eine wichtige Ursache dafür zu sehen in der Neugründung der Friedenauer Gemeinschaftsschule mit der erforderlichen Aufteilung des ESB der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule, da die Gemeinschaftsschule aufgrund ihres Status als Schulversuch über keinen eigenen ESB verfügt. Die im Ergebnis einer politischen Diskussion erfolgte Aufteilung des ESB der Peter-Paul-Rubens-Grundschule auf die ESB der Teltow-Grundschule und der Lindenhof-Grundschule führte aufgrund der quantitativen Überdehnung und des für viele Kinder des Einzugsbereichs nicht gewährleisteten altersangemessenen Schulwegs zu nicht rechtskonformen ESB. Diese sind auch aus schulorganisatorischer Sicht nicht zu verantworten und haben zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand und einer kapazitiven Überlastung der beiden Schulen geführt.

 

Kernanliegen der Überarbeitung der ESB ist es insbesondere, die Schulen in die Lage zu versetzen, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Platz- und Raumkapazitäten Schüler*innen aufnehmen zu müssen. Die Eigenständigkeit der Schulen, bei entsprechender Nachfrage (Wechselwünsche) zusätzliche Klassen einrichten zu können, soll nicht beschnitten werden. U. a. an der Käthe-Kollwitz-, der Ludwig-Heck-, der Kiepert- und der Lindenhof-Grundschule musste in den vergangenen Jahren deutlich über der Kapazität eingerichtet werden, sodass die Schulen inzwischen über keinerlei Raumreserven mehr verfügen und die Unterrichtsqualität leidet. Hier sollen die ESB verkleinert werden, um den Schulen „Luft“ zu verschaffen.

An der Teltow-Grundschule konnten wir einige Räume der Schule zurückgeben, indem Nutzungen der Musikschule ausgelagert wurden, jedoch sind nunmehr auch hier alle Raumreserven erschöpft. Die Tempelherren-Grundschule hat in den letzten beiden Jahren Räume der anliegenden Hugo-Gaudig-Schule übernommen, um zusätzliche Klassen einzurichten. Damit sind auch hier die Raumreserven aufgebraucht. Für die Paul-Simmel-Grundschule konnten mit dem zum neuen Schuljahr in Betrieb gehenden Modularen Ergänzungsbau (MEB) zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt werden, die sich bei der Anpassung der ESB niederschlagen müssen. Ebenso planen wir für die Grundschule auf dem Tempelhofer Feld, die von einer 3- auf eine 4-Zügigkeit wachsen muss, für das kommende Schuljahr eine Kapazitätserweiterung durch die Errichtung eines mobilen modularen Verfügungsbaus aus Holz. Auch hier musste der ESB den künftigen Kapazitäten angepasst werden. Über ihrer Zügigkeit mit den entsprechenden Einschränkungen und organisatorischen Schwierigkeiten laufen auch die Ruppin-G, die Grundschule im Dielingsgrund, die Ikarus-Grundschule und die Taunus-G.

Die Fläming-G und die Stechlinsee-G kompensieren seit Jahren den nicht rechtskonformen Zuschnitt des ESB der Teltow- und der Lindenhof-G, indem für Kinder mit einem nicht altersangemessenen Schulweg zusätzliche Klassen eingerichtet werden mussten, um berechtigte Klagen der betroffenen Eltern zu vermeiden.

 

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass eine Unterauslastung von Grundschulen, bezogen auf die Quote der aus dem eigenen ESB zu versorgenden Kinder, dazu führt, dass an vielen Schulen in unserem Bezirk ein z. T. sehr hoher Prozentsatz Schüler*innen aus den Nachbarbezirken beschult wird. Wechselwünsche innerhalb des Bezirks und über die Bezirksgrenze hinaus sind gleichgestellt, sodass Kinder aus dem eigenen Bezirk nicht vorrangig berücksichtigt werden können, wenn freie Schulplätze vorhanden sind. Das wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen zunehmend zu einem Problem.

 

Seitens des Schul- und Sportamtes wird daher im Rahmen seiner schulorganisatorischen Aufgaben die Notwendigkeit gesehen, eine umfangreiche Neuschneidung der ESB vorzunehmen, von der in der Konsequenz alle bezirklich verwalteten Grundschulen betroffen sein werden.

Die notwendigen Veränderungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Ziel der Überarbeitung ist eine möglichst „optimale“ Auslastung aller Schulen und die Sicherstellung der Schulplätze für die im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an der Schule des Einzugsgebiets. Infolge der weiter und regional unterschiedlich wachsenden Schülerzahlen, des nicht ausgewogenen Grundschulnetzes und z. T. sehr ungleich ausgelasteter Schulen (Auslastung = Kapazität /Schüler*innen aus dem eigenen ESB) ergeben sich sehr unterschiedliche Anpassungserfordernisse. Das teilweise regional sehr unausgewogene Grundschulnetz lässt nicht für alle Schulen eine optimale Schneidung des ESB zu. Wünschenswert wäre, wenn die Grundschule jeweils im Zentrum ihres ESB liegt. Das ist jedoch leider häufig nicht möglich und würde deutlich mehr und kleinere Schulstandorte erfordern.

Es gibt inzwischen mehrere Schulen, die nur noch aufgrund der Einrichtung zusätzlicher Klassen in der Lage sind, allen Kindern des Einzugsbereichs einen Schulplatz zu gewährleisten, während andere Schulen z. T. in erheblichem Maße Kinder aufgrund von Wechselwünschen aufnehmen können.

 

Die Schulleitungen und die Schulkonferenzen aller bezirklichen Grundschulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden eingehend informiert und angehört. Durch das Schul- und Sportamt erfolgte eine eingehende Prüfung der vorgebrachten Einwände und Bedenken sowie der Änderungswünsche und -vorschläge. Im Prozessverlauf wurden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Abwägung der Interessen der betroffenen Schulen sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer Belange kontinuierlich Anpassungen in den Planungen vorgenommen.

Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Planung stellt das Ergebnis des transparenten und partizipativen Prozesses dar.

 

Bei der Neubildung von ESB sind die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) zu beachten. Dort heißt es in Ziffer 3 Absatz 3: Bei Grundschulen gilt das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen. Dies ist gemäß § 54 Absatz 3 und 4 und § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes durch die Festlegung von ESB zu gewährleisten. Eine für alle stadträumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maximalen Schulweglänge ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht festgesetzt worden.

Eine Schulweglänge von bis zu 2000 m wird im innerstädtischen Bereich als angemessen angesehen. Das Kriterium der Schulweglänge wurde bei der Veränderung der ESB berücksichtigt.

 
 

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