Drucksache - 0316/XX  

 
 
Betreff: Ausweichstandort Hundeauslaufplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
Verfasser:Herr Richter, SebastianFranck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag

 

Laiendefibrillatoren (AED) im Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr vermerken

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend für die Eintragung aller Standorte von Laiendefibrillatoren (AED) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in das Einsatzleitsystem „Ignis“ der Berliner Feuerwehr einzusetzen. Einen Schwerpunkt sollen hierbei die Laiendefibrillatoren in bezirklichen Gebäuden (zum Beispiel Schulen, Sporthallen, Rathäuser etc.) bilden.

 

Zielsetzung soll sein, dass Leitstellenmitarbeiter bei einem Anruf unter der allgemeinen Notrufnummer 112 im Falle eines Herz-Kreislaufstillstandes oder eines entsprechenden begründeten Verdachts den Anrufer darauf hinweisen können, dass ein Laiendefibrillator (auch automatischer externer Defibrillator genannt) in der Nähe des Notfallortes zu finden ist.

 

Der Berliner Feuerwehr ist in diesem Rahmen jeweils sowohl die Adresse, der möglichst genaue Standort des Laiendefibrillators im entsprechenden Gebäude und ein Ansprechpartner inklusive Telefonnummer mitzuteilen. Das Bezirksamt wird in diesem Rahmen ersucht, sicherzustellen, dass die Ansprechpartner (z.B. Pförtner) ausreichend in der Anwendung von Laiendefibrillatoren geschult und über den Aufbewahrungsort des Geräts informiert sind.

 

Der BVV ist bis zum 19.07.2017 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Unsere Recherchen haben ergeben, dass mit Stand 19.06.2017 nur ein einziger Laiendefibrillator im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Einsatzleitsystem „Ignis“ der Berliner Feuerwehr unter dem Stichwort „AED“ oder „Defibrillator“ vermerkt ist. Das Einsatzleitsystem wird von den Leitstellenmitarbeitern u.a. für die Disponierung von medizinischen Notfalleinsätzen im Rahmen von Notrufen genutzt.

 

 

 

 

 

 

 

Wenn Laiendefibrillatoren im Einsatzleitsystem vermerkt sind, kann ein Leitstellenmitarbeiter, der einen entsprechenden Notruf aus der Nähe eines Laiendefibrillator-Standortes erhält, den Anrufer auf diesen hinweisen. Studien haben ergeben, dass viele Notfallzeugen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand wegen der Stresssituation nicht an einen in der Nähe zu findenden AED denken oder keine Kenntnis davon haben, dass in unmittelbarer Nähe ein solcher zu finden ist. Ebenfalls wurde belegt, dass die Anwendung eines AEDs die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Person bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand signifikant steigert. [1, 2] Die Überlebenswahrscheinlichkeit des Betroffenen sinkt pro Minute ohne den lebensrettenden Stromstoß um 10 % - ein Defibrillator muss also möglichst frühzeitig eingesetzt werden. Gerade in Berlin, wo die Feuerwehr aus vielerlei Gründen die in weiten Teilen der Stadt gültige Hilfsfrist von acht Minuten bis zum Eintreffen eines geeigneten Fahrzeugs (in 75 % der Fälle) nicht flächendeckend erfüllen kann, würde diese Maßnahme die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen merklich steigern.

 

Mit jedem Tag, der ohne eine Eintragung der AED-Standorte in das Einsatzleitsystem verstreicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person einen Herz-Kreislauf-Stillstand unnötigerweise nicht überlebt. Deshalb sehen wir die Dringlichkeit des Antrags als gegeben an.

 

[1] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27373223

[2] http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM200010263431701

 
 

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