Drucksache - 0310/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in der Straße Alt-Tempelhof, zwischen der Schönburgstraße und dem Beginn der Mittelinsel, zwei bis drei zeitlich begrenzte Behindertenparkplätze vor den Arztpraxen eingerichtet werden können.
Die Parkplätze sollten für die Zeit von 8.00 – 19.00 Uhr gelten und die Parkdauer der Nutzer mittels Parkscheibe geregelt werden.
Der BVV ist bis 31.10.2017 zu berichten.
Begründung: In der Straße Alt-Tempelhof 43 existiert eine als barrierefrei zertifizierte Arztpraxis mit dem Schwerpunkt: Unfallärzte, Orthopädie und Chirurgie. Aufgrund des Patientenkreises und der mit Hilfe von Eigenanstrengungen speziellen Ausrichtung der Praxisräume sowie der Zugänge als barrierefreie Praxis, ist es vernünftig, im öffentlichen Straßenland mit einer entsprechenden Anzahl von zeitlich begrenzten Behindertenparkplätzen diese Maßnahmen zu ergänzen, um somit Menschen mit Behinderung einen besseren Zugang zur medizinischen Infrastruktur zu ermöglichen. |
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