Drucksache - 0283/XX  

 
 
Betreff: Zweijahresbericht über die Städtepartnerschaften des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. LINKE, Frakt. SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Kenntnisnahme
25.02.2021 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft - Die Sitzung wird im VIDEOCALL stattfinden, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Erster_Bericht_Stäadtpartnerschaften_2017-2020_Endversion_15_12_2020
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2017 folgenden Beschluss:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, alle zwei Jahre einen Bericht über die Städtepartnerschaften des Bezirks vorzulegen.

Der Bericht soll nach Partnerstädten aufgeschlüsselt werden und die Aktivitäten des Bezirksamtes dokumentieren. Darüber hinaus soll eine Übersicht der weiteren geplanten Aktivitäten gegeben werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Jährliche Berichte über die umfangreichen Aktivitäten des Bezirksamtes mit den 14 Partnerstädten wurde jedes Jahr im Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Eine entsprechende Zusammenfassung dieser bereits dokumentierten Aktivitäten im o. g. Format wurde bis einschließlich Dezember 2020 - einmalig im Dreijahresmodus erarbeitet. Ab 2021 wird dieser Bericht aller zwei Jahre erfolgen.

 
 

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