Drucksache - 0258/XX  

 
 
Betreff: E-Bikes für das Ordnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Mitberatung
28.09.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Beratung
07.06.2017 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.07.2017 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
19.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, E-Bikes für das Ordnungsamt anzuschaffen. In einer ersten Phase mögen drei E-Bikes angeschafft und die Verwendung in der täglichen Arbeitsablauf des Ordnungsamtes erprobt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die genannten drei E-Bikes werden wie gewünscht beschafft und erprobt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Dienstfahrrädern, die zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen wird. Eine erste Entwurfsfassung liegt vor, muss jetzt mit allen Beteiligten diskutiert und ggf. überarbeitet werden. Danach geht diese Fassung in die Gremien zur formalen Beteiligung. Sobald die DV abgeschlossen ist, wird die Bestellung ausgelöst.

 
 

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