Drucksache - 0219/XX  

 
 
Betreff: Radverkehrsverbindung Hauptstraße – ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf - Handjerystraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.06.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
12.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnis

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die planungsrechtlichen und ggf. weiteren notwendigen Voraussetzungen für eine durchgehende Führung der Radverkehrsverbindung Hauptstraße - ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf - Handjerystraße im gesamten Verlauf der ehemaligen Erschließungsstraße des Güterbahnhofes einschließlich des Abschnittes zwischen den Gebäuden Hauptstraße 65 und 66 zu schaffen.

 

Der Fahrradverkehr sollte dementsprechend in den Knoten Innsbrucker Platz / Hauptstraße / Rubensstraße eingebunden werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für die durchgehende Führung des geplanten Fuß- und Radweges über das ehemalige Güterbahnhofsgelände beabsichtigt das Bezirksamt die sich im Privatbesitz befindenden Teilflächen der sog. Ladestraße (Flurstücke 383 und 384) als Radweg herzustellen. Dazu wurde im April 2017 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Nach Prüfung durch den Fachbereich Straßen ist das Verkehrsplanungsbüro mit der Ergänzung der Machbarkeitsstudie durch zwei Variantenbetrachtungen beauftragt. Parallel hierzu prüft das Bezirksamt zurzeit, inwieweit die Realisierung dieses fehlenden Verbindungstückes durch Grundstücksübernahme vorangetrieben werden kann.

 

 

Für den Fall, dass die betreffende Fläche vom Bezirk erworben werden kann oder zumindest im Grundbuch ein Fahrrecht für Radfahrende eingetragen wird, hat die zuständige Senatsverwaltung IV B Fördermittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Aussicht gestellt.

 

 
 

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