Drucksache - 0209/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 09.05.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt,
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Fachbereich Straßen führt im Allgemeinen keine Tiefbauarbeiten, sondern Straßenbauarbeiten durch. Dabei ist die Information der Anlieger Bestandteil der Bauvorbereitung. Dies geschieht durch Hauswurfsendungen, Pressemitteilungen und bei länger dauernden Arbeiten auch mit Bauschildern. Während der Bauarbeiten werden durch die Auftragnehmer auch direkte Abstimmungen mit den konkret betroffenen Anliegern durchgeführt.
Bei Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenland – hier die Verlegung von Leitungen – gilt die AV zu § 12 des Berliner Straßengesetzes - Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung. Auch hier ist in § 4 eine gleichartige Information vorgesehen. Die Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde verweist bereits seit Jahren darauf.
Für Leitungsverlegungen nach § 68 des Telekommunikationsgesetzes werden keine Genehmigungen sondern nur Zustimmungen erteilt. Im Merkblatt, das als Anlage beigefügt ist, wird ebenfalls bereits seit längerem auf die Notwendigkeit der geeigneten Beschilderung der Baustelle und die geeignete Information der betroffenen Anlieger hingewiesen.
Es gibt keine pauschalen Aufgrabegenehmigungen, sondern nach § 12 Absatz 7 Satz 3 des Berliner Straßengesetzes Kleine Baumaßnahmen, die der Straßenbaubehörde nur anzuzeigen sind.
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