Drucksache - 0195/XX  

 
 
Betreff: Kooperationsbibliothek im Rathaus Friedenau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD,GRÜNE, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass die Kooperationsbibliothek im Rathaus Friedenau entsprechend der Machbarkeitsstudie der BIM aus Mitteln der Investitionsplanung umgesetzt wird. Bedingung für die Umsetzung ist eine langfristige Nutzungsoption im Rathaus Friedenau über mindestens 20 Jahre, sowie der wirtschaftliche Betrieb der Einrichtung.

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür an die zuständigen Stellen zu wenden und gegenüber der BIM die Beteiligung der Fachabteilung an der Rauminnengestaltung und am Tageslichtkonzept einzufordern.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, die für publikumsfreundliche Öffnungszeiten erforderliche Anzahl von Stellen (5 VZÄ) zu gewährleisten.

 

Der BVV ist bis zu den Haushaltsberatungen 2017 zu berichten.


 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Kooperationsbibliothek wird aktuell nicht als Maßnahme in der Investitionsplanung des Bezirks geführt. Sie müsste als neue Maßnahme zur I-Planung 2019 – 2023 angemeldet werden.

 

Eine langfristige Nutzungsoption im Rathaus Friedenau über mindestens 20 Jahre ist seitens der BIM GmbH nicht bestätigt worden. Gemäß des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 09.04.2014, Rote Nr. 1417, ist eine Nachnutzung des Rathauses Friedenau für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen vorgesehen. Der Beschluss wurde bis zum heutigen Tage nicht aufgehoben.

 

 

Um eine Grundlage für Verhandlungen mit der BIM zu schaffen, wäre es notwendig, dass das Abgeordnetenhaus einen neuen Beschluss zur Unterbringung des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen Berlin fasst. Bisher wurde die Unterbringung dieses Amtes im Rathaus Friedenau lediglich für fünf Jahre ausgesetzt.

 

Die Einrichtung einer Kooperationsbibliothek lässt sich demnach nicht wirtschaftlich darstellen.

 

Eine Erhöhung des Personalschlüssels ist somit nicht erforderlich.

 

 
 

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