Drucksache - 0179/XX  

 
 
Betreff: Baumaßnahmen grundsätzlich nur umwelt- und anwohnerschonend sowie verkehrsverträglich genehmigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
22.05.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
26.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei künftigen vornehmlich bei größeren Bauvorhaben und insbesondere von Sondernutzern des öffentlichen Straßenlandes, auf eine schonende Bauweise zu achten und eine Genehmigung von folgenden Kriterien abhängig zu machen:

 

  1. Der Antragsteller hat geprüft und nachvollziehbar abgewogen ob die geplante Bauweise nach den technisch möglichen Regeln und Verfahren umweltschonend und grabenlos erfolgt kann oder warum dies so nicht möglich ist,
  2. dass die Arbeiten auf hochbelasteten Straßen im Mehr-Schicht-Betrieb in der zuschlagfreien Zeit durchgeführt werden
  3. mit einer sicheren Radwegeführung entlang der Baustelle geplant und durchgeführt werden.
  4. Die Lagerung von Baustoffen vor Ort ist platzsparend auf ein Minimum zu begrenzen, Ausbaustoffe sind zügig außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu entsorgen.
  5. Die Zugänglichkeit und Versorgung anliegender Geschäfte ist mit den Gewerbetreibenden abzustimmen und das Ergebnis dem Bauantrag beizufügen.

 

Die vorgenannten Rahmenbedingungen sollten auch bei Notmaßnahmen gelten und sind ggf. durch nachträgliche Auflagen und Prüfungen vom Sondernutzer bzw. seinem Auftragnehmer abzuverlangen. Die Prüf- und Genehmigungskriterien sind dem Antragsteller mit der Baugenehmigung aufzuerlegen und während der Baudurchführung stichprobenhaft zu kontrollieren.

 
 

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