Drucksache - 0158/XX  

 
 
Betreff: Leerstand für bezirkliche Aufgaben nutzbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 07.03.2017
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.3.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, bei der Senatsverwaltung auszuloten, ob in dem sog. Kathreiner Hochhaus (Potsdamer Str. 186) Räume für eine bezirkliche Verwendung nutzbar gemacht werden können und welche Kosten und Bedingungen für den Bezirk damit verbunden wären.

 

Der BVV soll noch vor der Sommerpause Bericht erstattet werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Wie bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.7.2017 berichtet, wurde der Beschluss der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen –StS’in Dr. Sudhoff- mit Schreiben vom 3.4.2017 mit der Bitte um zeitnahe Rückäußerung übersandt.

 

Mit Schreiben vom 03. Mai 2017 teilte Frau Dr. Sudhoff im Wesentlichen mit, dass die BIM derzeit die Unterbringung von zusätzlichen Beschäftigten der Berliner Polizei in dem Objekt prüfe. Nach Einschätzung der BIM erscheine allerdings wegen des Flächenbedarfs der Polizei eine Doppelnutzung eher als wenig wahrscheinlich. Zudem seien für eine Revitalisierung des Gebäudes umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, deren Finanzierung zu klären sei.

 

Das vollständige Schreiben ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss für Facility Management über den Fortgang der Angelegenheit berichten.

 
 

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