Drucksache - 0133/XX
Die BVV ersucht das Bezirksamt unter Beachtung des Beschlusses 0789/XIX für den Heinrich-von-Kleist-Park geeignete Mittel (z.B. aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ des Bundes, Plätzeprogramm des Landes oder andere geeignete Fördermittel) zu akquirieren.
Eine Aufgabenstellung, wie kulturelle Nutzung, Gastronomie und Toiletten sollten ebenfalls Bestandteil der Planungen sein.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ unterliegt gewissen Förderrichtlinien. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte im Einzelnen dazu mit:
„Die Fördermittel sind nur in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen (vom Senat beschlossenen Fördergebiete) einsetzbar. Die räumliche Abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde erfolgen. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen. „
Der Heinrich-von-Kleist-Park liegt in keinem der genannten Fördergebiete. Auch gibt es für diesen Bereich bisher kein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Das Programm „Zukunft Stadtgrün“ kann daher nicht angewandt werden.
Auch Mittel aus dem Quartiersmanagement kommen nicht zum Tragen, da sich der Heinrich-von-Kleist-Park bis auf einen geringen Randbereich außerhalb des QM-Gebietes befindet.
Beim BENE-Programm müssen mehrere Förderkriterien erfüllt werden: Biodiversität, Partizipation, Anpassung an den Klimawandel, Anpassung an den demografischen Wandel. Denkmalpflegerische Maßnahmen können nur am Rande berücksichtigt werden, wenn sie inhaltlich mit den o.g. Förderkriterien übereinstimmen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz signalisierte mündlich, dass sie bereit wären, über das Plätzeprogramm sich an einer vertiefenden Untersuchung finanziell zu beteiligen.
Das Landesdenkmalamt teilte mündlich mit, dass auch sie bereit wären, sich an einer Fortschreibung der bereits vorhandenen Landschaftsplanerischen Vertiefungsuntersuchung aus dem Jahr 1994 finanziell zu beteiligen (nur Kofinanzierung). Voraussetzung dafür wäre, dass die damalige Untersuchung inklusive Bestandpläne digitalisiert wird und inhaltlich weiter fortgeschrieben werden. Der Schwerpunkt sei beim Heinrich-von-Kleistpark auf die Gartendenkmalpflege zu legen. Das Thema „Kleistpark als Veranstaltungsort zu nutzen“ sollte dabei ein Unterkapitel des Entwicklungskonzeptes sein. So wurde 1994 bereits als Ziel formuliert, die einzelnen Freiräume der Parkanlage so miteinander zu verbinden, dass ein größerer zusammenhängender Grünraum für die Erholungsnutzung entsteht. U.a. wird genannt: „Einbeziehung der Außenanlagen des Kunstamtes und der Hochschule der Künste in den Park sowie Veränderung der Einfriedung der Kindertagesstätte, um eine flächenhafte Großzügigkeit und Transparenz zu entwickeln.“
Der Fachbereich Grünflächen beabsichtigt, sobald freie Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, über das Plätzeprogramm und Landesdenkmalamt die angebotenen Fördermittel für ein Parkpflegewerk zu beantragen.
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