Drucksache - 0151/XX  

 
 
Betreff: Aus aktuellem Anlass: Beschluss bekräftigen – Auftritte von Wildtieren unterbinden, weil Tempelhof-Schöneberg den Tierschutz ernst nimmt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
23.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 05.04.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sämtliche Auftritte von wildlebenden Tierarten, die wie z.B. Affen, Großkatzen, Kamele, Elefanten und Bären vorführen oder zur Schau stellen, im Bezirk zu untersagen – auch auf privaten Grundstücken.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Handeln der Behörde in ihrer Eigenschaft als Exekutive kann nur auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Regelungen erfolgen; danach ist das Mitführen von Wildtieren derzeit (noch) möglich, sofern die Voraussetzungen für eine art- und tierschutzgerechte sowie ausbruchssichere Unterbringung im jeweiligen Einzelfall vorliegen.

Für die Beurteilung von Tierhaltungen in Zirkusbetrieben werden u.a. die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 4. August 2000 sowie das Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 07. Mai 2014 herangezogen.

Im Zeitraum 2015 bis heute wurden 10 Zirkusse durch die Veterinäraufsicht im Bezirk kontrolliert. Mitgeführt wurden folgende Tierarten: Pferde/Ponys, Esel, Rinder, Kamele, Lamas, Alpakas, Ziegen, Schafe, Schweine, Hunde, Seelöwen, Tauben, Pythons. Die Haltung dieser Tierarten war vom Grundsatz her nicht zu beanstanden.

Allerdings könnte sich im Falle einer notwendigen Beschlagnahme von „exotischen“ Zirkustieren wie z.B. Bären, Großkatzen oder Elefanten ein Vollzugsdefizit einstellen, da es an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten fehlt. Der Vertrag zwischen Tierheim und Senat für die Unterbringung und Vermittlung von Tieren wurde nicht für exotische Tieren geschlossen, obwohl dies ein dringender Wunsch der Amtstierärztinnen und -ärzte war. Von Seiten des Senats wurde außerdem keine Bereitschaft erklärt, für die berlinweite Unterbringung solcher Tiere Alternativlösungen zu finden, so dass jedes Amt im Falle notwendiger Unterbringungen selbst dringliche, zeitaufwändige und schwierige Recherchen anstellen muss, um entsprechende Möglichkeiten zu finden.

 
 

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