Drucksache - 0108/XX  

 
 
Betreff: Fußweg zwischen Buchsteinweg und Säntisstraße beleuchten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
24.07.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
23.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2107 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Beleuchtung der Durchwegung der Grünanlage, die den Buchsteinweg mit der Säntisstraße verbindet, einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die für die öffentliche Beleuchtung zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung UVK gewandt und folgenden Rücklauf erhalten:

 

„Mein zuständiger Fachbereich Öffentliche Beleuchtung prüft in derartigen Fällen, ob die im Lichtkonzept vorgegebenen Kriterien zur Beleuchtung von Wegen (z.B. Hauptweg zur Verbindung angrenzender Quartiere, wichtiger Schulweg) durch die Grünanlage erfüllt sind. Meine Prüfung ergab, dass dieser Weg die Kriterien des Lichtkonzeptes nicht erfüllt. Auch gibt es keine anderen zwingenden Gründe zur Übernahme. Daher sehe ich leider keine Möglichkeit, das Vorhaben finanziell zu unterstützen.

Darüber hinaus erbaten Sie Informationen zum Stand der Zuständigkeitsverlagerung für Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen von den Bezirken hin in meinen Fachbereich Öffentliche Beleuchtung. In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung. Aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten sehe ich derzeit keine Möglichkeit, die Grünanlagenbeleuchtung durch meinen Fachbereich übernehmen zu lassen. Dieser Diskussionsprozess ist also noch nicht abgeschlossen.“

 

 
 

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