Drucksache - 0101/XX  

 
 
Betreff: Barrierearme Spielplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Einrichtung neuer Spielplätze, barrierearme Spielgeräte in den Spielparcours mit aufzunehmen.

Die Spiel-und Erlebnismöglichkeiten (gemäß der DIN 18034) für alle, auch Personen mit eingeschränkten  Fähigkeiten, sollen in das Angebot integriert werden.

 

Wünschenswert sind Spielgeräte, die über Klang und Töne bespielbar, sowie ertastbar sind. Diese sind für Kinder, insbesondere aber für blinde und sehbehinderte Menschen elementar, da die Erfassung mit Tast-und Hörsinn „begreifbarer“ und in diesem Kontext besonders wichtig sind.

Die Spielplätze sollen darüber hinaus nicht nur für Kinder selbst, sondern auch für deren ggf. mobilitätseingeschränkten Begleitpersonen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.

Bei den Finanzierungen sollen Fördermittelmöglichkeiten geprüft werden.

In den Planungen ist die Spielplatzkommission des Bezirkes, sowie der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg mit einzubeziehen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Fachbereich Grün plant den Zugang zu Spielplätzen bzw. Kinder und Jugendeinrichtungen grundsätzlich barrierearm.

In der Planung der Spiel-und Erlebnismöglichkeiten wird untersucht, in welchem Umfang Klangspielgeräte oder taktile Spielerlebnisse, wie die Wegeoberflächengestaltung aus unterschiedlichsten Materialien oder z.B. Wandreliefs integriert werden können.

Nicht jeder Planungsstandort kann mit Klanggeräten ausgestattet werden. In dem verdichteten Stadtraum mit Wohnbebauung, können Klanggeräte aufgrund ihrer akustischen Belästigung, nur selten eingesetzt werden.

Taktile Gestaltungsideen finden hingegen öfter ihren Einsatz.

Gemeinsam mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung wird geprüft, wie bereits in der Planungsphase eine optimale Gestaltung der Freiflächen erfolgen kann, wo zum Beispiel Rampen statt Treppen gebaut werden können oder Kunst zum Anfassen in die Planung mit einbezogen wird. Jede Spielplatzplanung wird selbstverständlich der Spielplatzkommission von Tempelhof-Schöneberg vorgestellt und gemeinsam mit den Mitgliedern der Spielplatzkommission die letztendliche Ausführung abgestimmt.

In der Planungsphase wird zwischen barrierearm und behindertengerecht unterschieden.

Es wird in den Planungen des FB Grün immer eine barrierearme Gestaltung präferiert, die jedoch auch bedeuten kann, dass ein Rollstuhlfahrer zwar an Spielgeräteflächen heran fahren kann, aber nicht jedes Gerät ohne Hilfe nutzen kann.

Den Standard eines behinderten gerechten  Spielplatzes wird in Tempelhof-Schöneberg bereits  durch den Kinderspielplatz „Wartburgplatz“ ausgewiesen.

Ein großer Anteil aller Spielplatzsanierungen oder Neubauten in Tempelhof-Schöneberg, werden über Fördermittel finanziert. Bestandteil der Förderkriterien ist  eine barrierearme Planung, die bereits für den Fachbereich Grün, Grundlage ihres Planungshandelns ist.

 

 
 

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