Drucksache - 1964/XIX  

 
 
Betreff: Wohnungsbau ermöglichen - Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kennntisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, das einstimmige Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 09.09.2015 zu beachten und das Wohnungsbauvorhaben an der Ecke Rathausstraße/Ullsteinstraße voranzutreiben. Eine Blockade durch den Fachvermögensträger „Tiefbau“ ist nicht akzeptabel. Eine Mitteilung zur Kenntnisnahme ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zu ihrer Sitzung im September 2016 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Votum des Stadtentwicklungsausschusses wurde dem Straßen- und Grünflächenamt nicht vor Juli 2016 bekannt gemacht, sodass alle bis dahin erfolgten Stellungnahmen und Schriftwechsel mit der Baugenossenschaft IDEAL vor dem Hintergrund der bestehenden Festlegungen im Bebauungsplan XIII-43 erfolgten.

 

In einer gemeinsamen Besprechung zwischen Bezirksstadtrat Krüger und Vertretern des Stadtentwicklungsamtes, der Serviceeinheit FM sowie dem Straßen- und Grünflächenamt am 25.07.2016 wurden die Eckpunkte einer möglichen Wohnbebauung des derzeit öffentlichen Parkplatzes an der Rathausstraße Ecke Ullsteinstraße besprochen. Unter der Voraussetzung, dass der Erhalt einer angemessenen Anzahl öffentlicher Parkplätze sichergestellt wird, stimmt der Eigentümer zu, dass das Grundstück an einen Investor veräußert werden kann. Die genaue Anzahl an öffentlichen Parkständen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären und festzulegen. Die der Öffentlichkeit nicht zwingend kostenfrei zur Verfügung zu stellenden Parkplätze, sollen auch für Kurzeitparken geeignet sein und nicht der öffentlichen Hand gehören oder von ihr unterhalten werden müssen.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Grundstücksveräußerung wurden getroffen, sodass das Grundstück in den Objektpool der Berliner Immobilienmanagement

 
 

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