Drucksache - 1977/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, an den Einmündungen der Niedstraße Ecke Hauptstraße sowie Niedstraße Ecke Lauterstraße Bodenschwellen oder Fahrbahnkissen zu installieren, um die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in dem Bereich vor der Notunterkunft Rathaus Friedenau zu reduzieren. Des Weiteren soll das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einsetzen, dass auf der Hauptstraße, Höhe Breslauer Platz, Tempo 30 angeordnet wird. Selbiges gilt auch für die Straße An der Urania auf Höhe der Geflüchteteneinrichtung im ehem. Hotel Präsident
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Einbau von Fahrdynamischen Schwellen wird bereits seit Jahren nicht mehr durchgeführt, da sie unter anderem auch zur Behinderung von Krankentransport- und Rettungsfahrzeugen und zur Verschlechterung des Zustandes von Verletzten führen können.
Heute können im Bereich der Zufahrten zu verkehrsberuhigten Zonen nur noch ggf. Gehwegüberfahrten bzw. Aufpflasterungen von mehreren Metern mit entsprechenden Rampen eingebaut werden. Diese dienen überwiegend einem optischen Zweck sowie einer Vorrangeinräumung gegenüber der Hauptstraße. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit wird hierdurch nicht erzielt.
Bauliche Veränderungen im Straßenraum in der Niedstraße bzw. Breslauer Platz werden nicht erfolgen, da hier im letzten Jahr erst ein langjähriger Planungsprozess mit Bürgerbeteiligung und einer baulichen Umgestaltung des Platzes etc. abgeschlossen werden konnte.
Zu diesem Thema gab es bereits eine mündliche Anfrage in der 59.BVV von der Bezirksverordneten Hertlein. Der Sachverhalt wurde den zuständigen Verkehrsbehörden zur Stellungnahme vorgelegt.
Von der bezirklichen Verkehrsbehörde wurde mündlich zurückgemeldet, dass keine weiteren Maßnahmen in den Nebenstraßen erforderlich seien.
Die VLB hat dem Fachbereich folgende Rückmeldung zugesandt:
„Hier liegen keine aktuellen Anträge auf Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des ehem. Rathaus Friedenau vor. Seit 2008 wird auf Weisung der obersten Straßenverkehrsbehörde in Berlin vor Schulen, die bis zur 13. Klasse unterrichten, Tempo 30 befristet auf die Schulöffnungszeiten angeordnet, sofern Schuleingänge direkt an einer Hauptverkehrsstraße gelegen sind.
Ein „Berliner Konzept“ für Tempo 30 z.B. vor Kitas gibt es nicht. Hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der zwingenden Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO für Beschränkungen des fließenden Verkehrs erforderlich. Zurzeit wird durch den Bundesverkehrsminister eine Gesetzesänderung angestrebt, die eine Anordnung von Tempo 30 auch vor Kitas und Seniorenheimen erleichtern soll. Was sich hieraus konkret für Berlin ergibt, ist noch nicht bekannt.
Gerne prüfe ich erforderliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte, dies setzt aber auch voraus, dass ich informiert werde. Für die Beurteilung erforderlicher verkehrlicher Maßnahmen bitte ich Angaben zur Anzahl und Zusammensetzung der untergebrachten Personen (Familien, Kinder, ältere Menschen etc.?) sowie der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung zu machen.“
Die Stellungnahme der VLB ist der Heimleitung Frau Burow von SIN Soziale Initiative Niederlausitz e.V. Notunterkunft Berlin-Friedenau bereits am 21.06.2016 mitgeteilt worden, mit der Bitte einen entsprechenden Antrag mit den notwendigen Angaben bei der VLB zu stellen. Gleiches sollte der zuständigen Heimleitung für die Einrichtung An der Urania mitgeteilt werden. |
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