Drucksache - 1974/XIX  

 
 
Betreff: Überfahrt am Alice-Salomon-Park durchgängig gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.07.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, kurzfristig die Ausfahrt des Alice-Salomon-Parks zur Karl-Schrader-Straße für den Fahrradverkehr wieder befahrbar zu gestalten.

Zum Schutz der Fußgänger, die auch weiterhin Vorrang haben sollen, sind ggf. taktile Platten vorzusehen. Weitere Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsteilnehmern sind zu prüfen, z.B. einen Gehwegvorschub oder Poller auf dem Straßenbereich, zum Schutz des einmündenden Fahrradverkehrs und zur Durchsetzung des Parkverbots.

Dem Ausschuss für Verkehr und Grünflächen ist darzulegen, welche bekannten Gefährdungssituationen und/oder Unfälle mit Fahrradfahrer*innen es in den letzten zwei Jahren gab, die zu der Schließung der Zu- und Abfahrt nach dem Umbau geführt haben.

 

Dem Ausschuss für Verkehr und Grünflächen ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Wie bereits in der FahrRat-Sitzung am 28.07.2016 seitens des Straßen- und Grünflächenamtes vorgetragen, besteht hier anscheinend ein Missverständnis.

 

Aufgrund städtebaulicher Vorgaben wurde der neue Weg durch den Alice-Salomon-Park nicht mehr (wie früher) in geschwungener Linienführung, sondern in der Flucht der früheren Schwäbischen Straße geradlinig neu angelegt. Aufgrund dieser Linienführung und der neuen Befestigung wird der neue Weg von Radfahrenden als „Schnellfahrstrecke“ wahrgenommen und genutzt.

 

An der Kreuzung Karl-Schrader-Straße/Rosenheimer Straße trifft dieser Weg auf eine Infrastruktur, die auf schnellfahrenden Radverkehr aus dem Alice-Salomon-Park (frühere Schwäbische Straße) baulich nicht eingerichtet ist.

 

Bei einem Ortstermin mit der Verkehrsbehörde des bezirklichen Ordnungsamtes, der Polizei und dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt wurde eingeschätzt, dass ohne weitere Maßnahmen viele Radfahrende aus dem Alice-Salomon-Park ungebremst auf die Fahrbahn der Kreuzung fahren würden. Deshalb wurde ein Verkehrsschutzgitter durch das Ordnungsamt verkehrsbehördlich angeordnet und durch das Straßen- und Grünflächenamt aufgestellt, damit es dort nicht zu Unfällen zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugen kommt.

 

Es besteht aber eine regelgerechte Fahrtmöglichkeit für Radfahrende aus dem Alice-Salomon-Park auf die Karl-Schrader-Straße bzw. umgekehrt. Ca. gegenüber Karl-Schrader-Straße Haus-Nr. 7 befindet sich eine baulich angelegte Gehwegüberfahrt, die für Dienstfahrzeuge des Fachbereiches Grünflächen vorgesehen ist, durch Radfahrende aber genutzt werden darf. Wie bei jeder anderen Gehwegüberfahrt auch, haben zu Fuß gehende auf dem Gehweg Vorrang vor dem querenden Kfz- bzw. Radverkehr.

 

Zusätzlich dazu wurde im Frühjahr/Sommer 2016, wie im o.g. Ortstermin besprochen, auf Antrag des Fachbereiches Grünflächen, durch den Fachbereich Straßen ca. gegenüber Rosenheimer Straße Haus-Nr. 40 eine weitere Gehwegüberfahrt für Dienstfahrzeuge des FB Grünflächen angelegt, die ebenfalls durch Radfahrende genutzt werden darf. Auch dort haben zu Fuß gehende auf dem Gehweg Vorrang vor dem querenden Kfz- bzw. Radverkehr.

 

Damit bestehen 2 verkehrssichere Möglichkeiten für den Radverkehr, unter Berücksichtigung des Vorrangs zu Fuß gehender, zur südlichen Ausfahrt bzw. Einfahrt des Alice-Salomon-Parks.

 

Das Bezirksamt bittet daher, den BVV-Beschluss als „durch Verwaltungshandeln erledigt“ anzusehen.

 

 

 
 

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