Drucksache - 1919/XIX  

 
 
Betreff: B-Plan-Verfahren Werdauer Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.6.2016 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den für das aktuelle B-Plan-Verfahren Werdauer Weg zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass planungsrechtlich ein öffentlicher Rad- und Fußweg-Durchstich vom Werdauer Weg zur Rubensstraße gesichert wird.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hatte bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum  Bebauungsplan 7-36 (Werdauer Weg) mit Schreiben vom 7. Juni 2016, unter Bezug auf den analogen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 30. Mai 2016, um planungsrechtliche Sicherung von Flächen, die mit Fuß- und Radwegerechten für die Allgemeinheit zu belasten sind, gebeten. Das Abwägungsergebnis liegt noch nicht vor. Nach mündlicher Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin (SenStadtUm II A) vom 15. November 2016 besteht jedoch die Absicht, im Bebauungsplan für den Lückenschluss des Radweges bis zur Rubensstraße eine Fläche zu sichern, die mit Geh- und Radrecht belasten ist. Die Eintragung einer Baulast müsste dann durch den Bezirk veranlasst werden.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 20.7.2016 bei der für Verkehr zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die überörtliche Bedeutung der Radwegeverbindung vom Stadtzentrum und in Richtung Süden nach Steglitz, die umfänglichen Fördermittel, die in den Radwegeausbau bereits geflossen sind sowie die Bedeutung des Lückenschlusses im Bereich des Bebauungsplanes 7-36 hervorgehoben. Es wurde darauf hingewiesen, dass sowohl der technische als auch der finanzielle Aufwand für das 50 m lange Teilstück ohne größeren Aufwand möglich wäre. Auch die fußläufige Anbindung des Gewerbegebietes im Bebauungsplan 7-36 wurde angesprochen.

Da keine Antwort eingegangen war, wurde am 18.10.2016 telefonisch nachgefragt. Eine inhaltliche Aussage oder Entscheidung wurde jedoch nicht getroffen.

Der nunmehr gemäß §4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vom 24.Januar 2017 vorgelegte Bebauungsplanentwurf ( Stand Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligungsverfahren ) trägt dem Änderungswunsch des Bezirks Rechnung:

Planzeichnung und textliche Festsetzung Nr. 12 sehen im in Rede stehenden Bereich Flächen vor, die mit Geh- und Radrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sind.

 
 

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