Drucksache - 1912/XIX  

 
 
Betreff: Fahrradverkehr bei Straßenbauarbeiten im Bezirk berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Götz, Christoph
2. Herr Oltmann, Jörn
Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 11.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei anstehenden Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenland und damit verbundenen Einengungen die Führung des Radverkehrs nachzuweisen bzw. durch die Antragsteller gesondert nachweisen zu lassen. Bei Einbahnstraßen mit gegenläufigem Radverkehr soll dieser auch während der Bauzeit aufrechterhalten werden. Die Baustelleneinrichtungen sind hinsichtlich räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Dauer auf das erforderliche Maß zu beschränken und genügend Platz für den Fußgänger- und Radverkehr zu belassen. Provisorische Radwegführungen sollen nicht mit einer Benutzungspflicht versehen werden, wenn im sonstigen Straßenverlauf eine solche nicht besteht.

 

Zugleich wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für das übergeordnete Straßennetz für die gleiche Praxis einzusetzen.


 

Begründung:

Ggf. mündlich

 

 

 
 

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