Drucksache - 1907/XIX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen für eine öffentliche Erörterung des Abwägungsergebnisses der Beteiligungsverfahren nach §6(1.3)AGBauGB zum B-Plan Verfahren 7-68 des ehemaligen Güterbahnhof Wilmersdorf.
Das Ergebnis der Prüfung möge vor der Sommerpause der BVV vorgelegt sowie jenen, die Stellungnahmen zu dem B-Plan abgegeben haben, mitgeteilt werden.
Begründung: Das Stadtplanungsamt liess mitteilen, dass die Öffentlichkeit sowie jene Menschen, die Stellungnahmen zu diesem B-Plan abgegeben haben, erst nach Festsetzung des B-Plans von dem Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden würde. Ein derartiges Verfahren ist entgegen des §3(2.3)BauGB, der da stipuliert: "Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen." Auch die Entscheidungsfreiheit der Bezirksverordneten in der Festsetzung des B-Plans ist gehindert, wenn sie das Ergebnis der Abwägung erst zur Festsetzungsbeschlussfassung vorgelegt bekommen, ohne hinlänglich die im Gesetztestext (§6(2.3)AGBauGB explizit erwähnte Möglichkeit zu haben, einen gegensätzlichen Beschluss zu fassen. Eine öffentliche Erörterung im Rahmen einer Einwohnerversammlung nach §42BezVG könnte Abhilfe schaffen. Die dafür zu veranschlagende Kosten sind in Relation zu setzen zu jenen der regulär anfallenden Kosten der Beteiligungsverfahren sowie jenen des kohlbrennerischen Planungswerkstattverfahrens.
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