Drucksache - 1904/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.09.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, etwaige Bau- und Ansiedlungswünsche im Bereich der ehem. Bahnflächen Säntisstraße dahin gehend zu beraten, dass im Rahmen des bestehenden Planungsrechts möglichst kleinteilige gewerbliche Einheiten für mittelständische Unternehmen realisiert werden. Der Erhalt der Kleingärten ist weiterhin zu sichern.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Haltung des Bezirks zu einer möglichen Weiterentwicklung der Brache in der Säntisstraße ist eindeutig: planungsrechtlich ist der Bereich in einem 50m breiten Streifen entlang der Säntisstraße als Gewerbegebiet und für den übrigen Bereich als Industriegebiet ausgewiesen. Eine Änderung des Planungsrechts ist weiterhin nicht beabsichtigt, vielmehr steht der Erhalt dieser Gewerbe- und Industrieflächen - auch in Abstimmung mit den auf Landesebene zuständigen Senatsverwaltungen - in dem Fokus zukünftiger Entwicklungen. Das Stadtentwicklungsamt informiert in Bauberatungen mögliche Bauherren im Sinne dieses BVV-Beschlusses. Es erläutert die zwingenden planungsrechtlichen Vorgaben und bringt immer deutlich zum Ausdruck, dass eine Umnutzung für Wohnungsbau oder ähnliche Nutzungen aus planungsrechtlicher, städtebaulicher und wirtschaftspolitischer Sicht nicht möglich ist. |
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