Drucksache - 1837/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.3.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dem gemeinnützigen Verein „Über den Tellerrand e.V.“, die sich bei dem Projekt „Inselgarten“ in der Grünfläche Cheruskerstraße 2 engagieren, zu unterstützen. Dafür sollen die anfallenden Verwaltungsgebühren, z.B. für die notwendige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz, erlassen werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Grundsätzlich sind für Genehmigungen nach dem Grünanlagengesetz Gebühren gemäß der Umweltschutzgebührenordnung (UGebO)Tarifstelle 6000 des Gebührenverzeichnisses zu erheben. Allerdings hat bereits der Gesetzgeber festgelegt, dass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UGebO die Einrichtungen von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr befreit sind, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient (Persönliche Gebührenbefreiung).
Einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung hätte es für die gängige Anwendung dieser Norm nicht bedurft.
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