Drucksache - 1825/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16. März 2016 folgenden Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Jugendamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass unbegleitete geflüchtete Mädchen ausschließlich in Einrichtungen für Mädchen untergebracht werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Unbegleitet eingereiste geflüchtete minderjährige Mädchen werden entweder in besonderen Jugendhilfeeinrichtungen für Mädchen beziehungsweise in mädchengerechten Unterbringungen untergebracht.
Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hat aktuell 15 minderjährige Mädchen in o.g. Unterbringungsformen untergebracht.
Die in den Jahren 2015 / 2016 akute Unterbringungsnot für minderjährige Mädchen in Notunterkünften hat sich dahingehend verbessert und ist durch Verwaltungshandeln erledigt. |
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