Drucksache - 1816/XIX  

 
 
Betreff: Künftige Nutzung des Schulgebäudes am Tempelhofer Weg (ehem. Teske-Schule)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Gruppe PoPBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Austauschseite
Ersatzantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Beschlusstext:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass die in der temporären Notunterkunft der ehemaligen Teske-Schule untergebrachten Flüchtlinge in die neue Unterkunft im Rathaus Friedenau umziehen können, so dass das Schulgebäude wieder für die dringend benötigten schulischen und schulnahen Nutzungen zur Verfügung steht.

 

Hierbei wird das Bezirksamt ersucht, ein Bildungszentrum aufzubauen, in dem neben Willkommensklassen auch andere schulische Angebote stattfinden können, aber insbesondere auch solche schulnahen Ergänzungen wie bspw. Volkshochschule, Musikschule, etc. angeboten werden. Eine Schule ausschließlich bestehend aus Willkommensklassen wird von der BVV abgelehnt.

 

Für das Bildungszentrum am Tempelhofer Weg ist eine pädagogisch erfahrene Leitung einzusetzen.

 

Begründung:

Es besteht akuter Raumbedarf an den Schulen des Bezirks, der sich bspw. bei der Einrichtung der neuen 1. Klassen in den Grundschulen des Bezirks zeigt. Die Nutzung der ehemaligen Teske-Schule kann einen deutlichen Beitrag zu Entlastung der angespannten Schulkapazitäten leisten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

In den zurückliegenden Schulausschuss-Sitzungen haben der Schulträger und die regionale Schulaufsicht regelmäßig über den Sachstand für die Entwicklung eines Bildungszentrums berichtet.

 

Es liegt seit Anfang Februar 2016 eine gemeinsam durch den bezirklichen Schulträger, regionale Schulaufsicht und die Projektleitung Tempelhofer Feld der Senatsbildungsverwaltung erarbeitete Konzeptfassung unter der Leitidee:

 

„Vom Tempelhofer Feld auf den Tempelhofer Weg bringen“

 

vor.

 

Diese sieht vor, für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene aus der Unterkunft Flughafen Tempelhof Angebote

 

  • für den Erwerb der deutschen Sprache
  • für kulturpädagogische Unterweisung und Integration
  • zur Vorbereitung auf den Regelbetrieb

 

zu unterbreiten.

 

Folgende Bildungsangebote sind dabei angedacht:

 

  • max. 12-15 temporäre Lerngruppen (voraussichtlich im Sek I-Bereich) zum Spracherwerb
  • Praxisklassen als ergänzendes Angebot zur Berufsorientierung
  • ergänzend Übergangsklassen zur Vorbereitung auf den Regelbetrieb
  • Kurse der Volkshochschule in den Bereichen Integrationskurse, Flüchtlingskurse, Mütterkurse
  • Kurse der Musikschule als Unterrichtsergänzung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat
  • ergänzende Sportangebote

 

Dieses Konzept ist durch den Staatssekretär für Bildung, Herrn Rackles, Ende Februar 2016 ausdrücklich befürwortet und um Klärung aller notwendigen Schritte durch Projektleitung, Schulträger und regionale Schulaufsicht gebeten worden. Der Zeitpunkt des Beginns richtet sich danach, wenn das Gebäude für die Zwecke eines Bildungszentrums hergerichtet zur Verfügung steht.

 

Hierzu bedarf es insbesondere einer Zustandsermittlung und fundierten Kostenschätzung durch die SE FM. Bisher konnten die Kosten lediglich überschlägig auf der Basis benannt werden, die seinerzeit für die Inbetriebnahme als Ausweichstandort für die Sophie-Scholl-Schule kalkuliert wurden.

 

Ca. 15-20 Räume sind teilweise schadstoffbelastet und unterliegen daher Einschränkungen und wären nicht kurzfristig nutzbar. Rund 20 Räume sind schadstofffrei und könnten mit vertretbarem Aufwand und einem grob geschätzten Kostenrahmen von 500.000 - 600.000 € nutzbar gemacht werden. Zudem müssen sicherheitsrelevante Aspekte, hier insbesondere der Brandschutz, einer neuen Bewertung auf Grundlage der aktuellen Vorschriften unterworfen und Brandschutzdefizite beseitigt werden.   

Die SE FM hat bei einer Ortsbegehung zur Umsetzbarkeit am 9. März 2016 auf zu geringe Personalkapazitäten hingewiesen und hält die Einschaltung Freischaffender für erforderlich.

 

Mit Hinblick auf das Konzept eines Bildungszentrums lässt die SE FM zunächst die notwendigen Anforderungen an den Brandschutz ermitteln und die schadstoffbelasteten Räume überprüfen. Erst auf Basis dieser validen Ermittlungsergebnisse und vor einer konkreten Umsetzungsplanung muss dann verbindlich der Finanzierungsanteil durch die Senatsbildungsverwaltung (Projekt Tempelhofer Feld) geklärt werden.

 

Die Senatsbildungsverwaltung hat in ihrer Pressemitteilung vom 26. April 2016 unverändert das Bildungszentrum als eine von mehreren Maßnahmen zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen der Notunterkunft Flughafen Tempelhof benannt, aber in den letzten Wochen keine konkreten Umsetzungen mit dem Bezirk thematisiert. Bisher war geplant, die pädagogische Leitung des Bildungszentrums mittels Filiallösung einer bestehenden ISS des Bezirkes abzudecken.

 

Unabhängig von den genannten Klärungsbedarfen sind bereits seit Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft im ehem. Rathaus Friedenau Familien vom Tempelhofer Weg dorthin umgezogen. Aktuell sind in der Unterkunft Tempelhofer Weg noch 80-90 alleinreisende Bewohner untergebracht.

 

Aufgrund der damit vorhandenen räumlichen Kapazitäten ist denkbar, als ersten Schritt zum Aufbau eines Bildungszentrums Angebote der VHS und der Musikschule zum Schuljahr 2016/17 in das Gebäude zu verlagern und je nach Bedarf im Verlauf des Schuljahres sukzessive weitere Nutzungen unterzubringen. Mit der Verlagerung dieser Bildungsangebote könnten u.a. räumliche Entlastungen an Schulstandorten erreicht werden, die für das Schuljahr 2016/17 zusätzliche 1. Klassen einrichten müssen bzw. andere räumliche Engpässe abgefangen werden.

 

 
 

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