Drucksache - 1769/XIX  

 
 
Betreff: Mittagessen für alle Kinder - keine Zweiklassengesellschaften an gebundenen Ganztagsschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
03.05.2016 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Jugendhilfeausschuss Beratung
27.01.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die Versorgung von Mittagessen an gebundenen Ganztagsschulen entgeltfrei erfolgt.

 

Zudem ersucht die BVV das Bezirksamt, unverzüglich Lösungen zu finden, um die Essensversorgung sicherzustellen. Weiterhin sollen Gespräche mit den Eltern gesucht werden, um dem Zustand Abhilfe zu schaffen.

 

Der BVV ist bis Februar 2016 zu berichten.

 

Begründung:

 

Seit Januar 2016 werden 63 Kinder (u.a. Kinder mit Verträgen, Kinder aus geflüchteten Familien) vom Mittagessen an der Spreewald-Schule ausgeschlossen, da gegenüber dem Caterer angeblich Außenstände aufgelaufen seien. Hierunter befinden sich auch Familien, die aus dem BuT bezuschusst werden.

 

Es kann zwar nachvollzogen werden, dass der Caterer säumige Eltern und deren Kinder nicht umsonst beliefern und versorgen will, jedoch kann und darf das nicht zu Lasten des Kindeswohls gehen.

 

Alle Schüler/innen einer gebundenen Ganztagsschule sind verpflichtet, von 8 bis 16 Uhr am Unterricht teilzunehmen. Das gemeinsame Mittagessen ist ein fester Bestandteil des gemeinsamen Tagesablaufs und gruppendynamisch sowie pädagogisch nicht verzichtbar. Bei einem Ausschluss einzelner Kinder handelt es sich nicht nur für die betroffenen Kinder, sondern auch für die Schulgemeinschaft für einen unhaltbaren Zustand. Dass durch die aktuelle Lage billigenden in Kauf genommen wird, einzelne Kinder bis 16 Uhr ohne eine entsprechende Versorgung mit einem Mittagessen zum Unterricht zu verpflichten, kann so nicht akzeptiert werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Die Bereitstellung eines entgeltfreien Schulessens allein an den Grundschulen mit gebundenem Ganztagsbetrieb würde zwangsläufig die Frage eines grundsätzlich für alle Schüler geltenden kostenlosen Mittagessens – also auch für die Schulkinder in der erweiterten Förderung und Betreuung –aufwerfen. Es erscheint nicht vertretbar diese Frage nur für  einen Teilbereich der Grundschulen separat zu prüfen.

 

Die Entscheidung zu Gunsten eines generell kostenlosen Schulessens für die Grundschulkinder würde einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf auslösen, der im Kontext mit den durch Unterfinanzierung bestehenden Problemen- z.B. im Zusammenhang mit der Instandsetzung von Schulgebäuden nicht vertretbar erscheint.

 

Zudem ist zu beachten, dass die gemeinsame Einnahme eines Schulmittagessens nicht nur der Nahrungsaufnahme dient, sondern gleichzeitig die Wertigkeit von Essen vermitteln soll. Es erscheint angesichts der zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch Leistungen für Bildung und Teilhabe zumutbar, dass von betroffenen Eltern wenigstens ein Portionsbeitrag von 1 Euro zu entrichten ist.

 

Die besondere Problematik an der Spreewald-Grundschule ist nur bedingt mit der Entgeltpflicht für Schulmittagessen verbunden. Vielmehr ist die Problemlage vorrangig auf eine fehlende Kooperation der Eltern mit der Schule zurückzuführen, die sehr verschiedene Ursachen hat. Die getroffenen Maßnahmen an der Schule haben insgesamt zu einer Entspannung geführt, wobei z.B. auch fremdsprachige Informationen des Caterers hierzu beitrugen. Die differenzierte Haltung der Eltern drückt sich auch dadurch aus, dass einige Eltern bevorzugen, ihre Kinder selbst mit ausreichendem Essen zur Schule schicken oder andere Eltern gar Bargeld zum Essenkauf an einem Imbiss mitgeben.

 

Um eine Handlungsstrategie zu entwickeln, erscheint es unerlässlich, dass ein Monitoring der Situation an allen Berliner Schulen erfolgt. Entsprechende Aktivitäten der SenBJW sind auf Initiative der Bezirksstadträtin in naher Zukunft zu erwarten.

 

Die große Außenwirkung der Situation an der Spreewald-Grundschule ist durch die hier bestehenden schulspezifischen Bedingungen an dieser Schule maßgeblich geprägt worden.

 

Die Problemstellung hinsichtlich der Teilnahme am Schulessen ist jedoch weder auf diese Schule, noch auf diesen Bezirk beschränkt, sodass grundsätzliche und zielführende Entscheidungen nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Monitorings getroffen werden sollten.

 

 
 

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