Drucksache - 1735/XIX  

 
 
Betreff: Volksentscheid achten - vorhandene Möglichkeiten nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 17.02.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin

dafür einzusetzen,

1. das Gesetz über den Erhalt des Tempelhofer Feldes weiterhin zu achten und nur im

Rahmen des bestehenden Gesetzes eine erweiterte Nutzung des Vorfeldes zu erwägen,

2. eine Änderung an dem Gesetz nur nach einer weiteren Beteiligung der Berliner

Wähler/innen vorzunehmen,

3. vor einer weiteren Belegung der Hangar mit Flüchtlingen zuerst die vorhandenen Defizite

in der Versorgung mit sanitären Anlagen zu beseitigen. Eine weitere Belegung mit

Flüchtlingen kann nur bei einem gleichzeitigen Ausbau der Infrastruktur für die

Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt darüber hinaus, sich bei den

zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür einzusetzen:

1. dass die geplanten, temporären Hallen und die notwendige Infrastruktur für eine

menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen auf dem schon betonierten Vorfeld

des ehemaligen Flughafengebäudes errichtet werden.

2. dass die Möglichkeit des Einbaus der vorhandenen, mobilen Außenwand geprüft wird

und das überdachte Vorfeld so in ein geschlossenes Gebäudeteil zu verwandelt wird,

3. dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort ermöglicht und unterstützt wird. Die notwendigen

finanziellen Mittel für eine Beschäftigung mit den Flüchtlingen durch ehrenamtliche

Unterstützer zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen und teilt nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den einzelnen Punkten Folgendes mit:

 

a.) zunächst zum ersten Teil der Empfehlungen:

 

die marginale Änderung des Thf-Gesetzes war erforderlich, um die schnelle und angemessene Unterbringung von einer Vielzahl geflüchteter Menschen gewährleisten zu können. Weiterhin war die Änderung notwendig, um temporär die Möglichkeit zu schaffen, die hohe Belegungsdichte in den Hangars zu entspannen. Die Änderung bedurfte einer tiefergehenden Recherche zum Aktivierungspotential der Flächen und erfolgte unter Einbezug der vor Ort aktiven Bürgerinnen und Bürger. Diese Beteiligung führte sodann dazu, dass nur die Flächen mit dem schnellstmöglichen Aktivierungspotential beansprucht wurden. Dies sind nunmehr 3,7 % der vom Thf-Gesetz geschützten Gesamtfläche und sind ausschließlich Flächen an den Rändern des Vorfeldes. Eine Erweiterung der Nutzung auf weitere Flächen ist nicht vorgesehen.

Eine weitere Änderung des Thf-Gesetzes ist nicht geplant. Die Flüchtlingsunterbringung war eine Angelegenheit von gesamtstädtischer Bedeutung und beeinträchtigt nicht die sonstigen Interessen, die mit dem Thf-Gesetz verfolgt werden.

Die sanitäre und medizinische Versorgung der Flüchtlinge ist weitgehend ausgebaut und somit sichergestellt.

 

 

 

 

b.) zum zweiten Teil der Empfehlungen:

 

Es besteht Einigkeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen über die Errichtung von vier Tempohomes mit je 500 Betten. Hierbei vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass diese primär dem Freizug der Hangars dienen sollen. Zudem wird in diversen Gremien und auch mit Schreiben an die Senatsverwaltung für Finanzen regelmäßig darauf hingewiesen, dass die nötige Infrastruktur vorhanden sein muss.

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, die Möglichkeit einer dauerhaften Aufstellung der Außenwand zu prüfen. Diese teilte in einer Stellungnahme mit, dass die mobile Wand zwar vorhanden wäre, sich aber im Eigentum der Bread and Butter befindet. Darüber hinaus ist nicht abschätzbar, inwieweit diese für eine dauerhafte Nutzung geeignet wäre. Zudem wird weiter angeführt, dass bei Aufstellung der Wand ein Bereich eingehaust wird, hinter dem sich Büroräumlichkeiten befinden. Es stehe folglich keine zusätzliche Fläche zur Verfügung, wie von der BVV mit 19.000 qm beziffert. Aus den genannten Gründen wurde von diesem Vorschlag Abstand genommen.

 

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird durch das Ehrenamtsbüro und die Koordinatorin für Flüchtlingsfragen aktiv und fortdauernd unterstützt. Auch der Träger verfügt inzwischen über Ehrenamtskoordinatoren. Es besteht eine große Landschaft an Projekten mit und von Ehrenamtlichen.

 

Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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