Drucksache - 1676/XIX  

 
 
Betreff: Unterbringung für Frauen und Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Kenntnisnahme
12.05.2016 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik      
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Kenntnisnahme
19.05.2016 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Integration Kenntnisnahme
09.06.2016 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.10.2015 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das leerstehende AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade als Unterkunft nur für weibliche Flüchtlinge (Asylsuchende sowie anerkannte Flüchtlinge) und Kinder genutzt wird. Für diesen Personenkreis sollte ein eigenes Unterbringungskonzept mit Plätzen (überschaubare Größe) für Frauen und Kindern vorgesehen werden.

 

Die Zielsetzung des Konzepts soll der Schutz, die Stabilisierung und Verselbstständigung der Frauen sein. Entsprechende Erfahrungen und fachliche Kompetenz soll der zukünftige Betreiber bzw. Träger als notwendige Voraussetzung mitbringen. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung (auch als Notbelegung) ist die Sanitärsituation so herzurichten, dass sie die Gesundheit der zu unterbringenden Menschen nicht gefährdet.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat den Senator für Gesundheit und Soziales am 05.11.2015 angeschrieben und in diesem Schreiben die Forderung der BVV zur Unterbringung von weiblichen Flüchtlingen und Kindern im ehemaligen AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade unterstützt. Außerdem wurde um Mitteilung von Betreiber und Eröffnungstermin gebeten, sofern diese bereits bekannt seien.

Bereits vor der Übersendung des BVV-Beschlusses hat es zu diesem Thema ein Telefonat mit Staatssekretär Gerstle gegeben, in dem gleichlautende Wünsche durch das Bezirksamt geäußert worden sind. Eine grundsätzlich positive Haltung hierzu konnte den Aussagen des Staatssekretärs entnommen werden.

Da auf das Schreiben vom 05.11.2015 keine Reaktion erfolgt ist, ist am 26.02.2016 eine Erinnerung gefertigt worden.

Auch auf diese ist bisher keine Antwort eingegangen.

Das Bezirksamt kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wann und mit welchem Betreiber an dem Standort eine Flüchtlingsunterkunft eröffnet wird. Aufgrund der vorhandenen Informationen wird jedoch davon ausgegangen, dass geplant ist, dort eine Unterkunft für Frauen und Kinder zu schaffen.

 

 
 

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