Drucksache - 1352/XIX  

 
 
Betreff: Berlin wächst - Höheren Anforderungen dynamisch begegnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
01.02.2017 
2.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen (insbesondere bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Unterausschuss Bezirke) dafür einzusetzen, dass die Bezirke auf ihr eigenes Wachstum schneller und direkter reagieren können. Hierzu gehören u.a. ausfinanzierte Schulen als  Basiseinrichtungen des Bildungssystems.

 

Konkret sollen insbesondere folgende Komponenten der Budgetierung und des Bezirksplafonds überprüft und geändert werden:

 

a)      Die Normierung ist stärker nach steuerbaren und weniger steuerbaren Produkten zu qualifizieren, damit einerseits die Anreizwirkung für mehr Wirtschaftlichkeit erhalten bleibt und andererseits weniger steuerbare Produkte nicht nur deswegen zu Defizit-Produkten werden, weil sie der Normierung unterliegen (wie z.B. bei den Produkten der Schulplätze).

 

b)      Die Bezirke müssen eine dem Wachsen der Stadt angemessene Infrastruktur erhalten und aufbauen können. Dafür darf der Produktplafonds nicht starr bleiben. Berlin kann es sich nicht leisten, dass die Bezirke nur mit sehr trägen und sehr aufwendigen Prozessen ihren Mehrbedarf an einer wachsenden Stadt nachweisen müssen, um ihn dann möglicherweise verspätet finanziert zu bekommen. Deshalb soll neben den bereits etablierten Verfahren und Instrumenten die Finanzierung der Bezirke mit einer dynamischen Komponente ausgestattet werden, die die Bezirke an den steuerlichen Mehreinnahmen des Landes Berlin direkt beteiligt.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hatte sich an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und um Prüfung und Stellungnahme zu der Beschlussempfehlung gebeten. Aus der am 26.08.16 erhaltenen Antwort  ergibt sich, dass die von der BVV angesprochenen Fragen in den letzten Monaten in den unterschiedlichsten Gremien besprochen und bearbeitet wurden.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat hierzu folgendes mitgeteilt:

 

„Sehr geehrter Herr Hennings,

 
zunächst bitte ich um Nachsicht, dass erst jetzt die Beantwortung Ihres o.g.

Stellungnahmeersuchens erfolgt.

Da zwischenzeitlich vom UA Bezirke Beschlüsse ergangen sind, die auch Punkte aus der o.g. Drucksache betreffen, möchte ich in diesem Zusammenhang auf diese besonders verweisen.

 

Da Sie als Hintergrund des BVV-Beschlusses insbesondere „Vorhaltekosten für Schulgebäude“ benannt hatten, stelle ich zunächst einige Anmerkungen zu den Auslastungsunterschieden bei Schulgebäuden voran:

 

Auf die Behandlung von Schul- Vorhalteflächen in der Budgetierung sowie die auf der Finanzierung temporär unterausgelasteter Schulstandorte geht der Bericht von der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21.04.2015 (Bez 1603 D), der vom Unterausschuss Bezirke am 20.05.2015 bestätigt wurde, detailliert ein.

Systemimmanent ist darüber hinaus, dass wenn Schulgebäude neu ans Netz gehen, die kalkulatorischen Kostenanteile auch plafondwirksam werden. Dazu gibt es ein mit den Bezirken abgestimmtes Verfahren. Die benannten Berichte füge ich meinem Schreiben bei.

 

zu a) Normierung

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Normierung verweise ich auf den entsprechenden Schlussbericht, den SenFin dem Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses vorgelegt hat (Bez 0098 D). Der UA Bezirke hat den Bericht in seiner Sitzung vom 04.05.2016 zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen Vorschläge der SenFin ausdrücklich begrüßt. So soll eine Mindestverwendungsquote für Mittel aus der Investitionspauschale (75%) eingeführt werden, die ab dem Jahr 2018 wirksam wird. (Eine mittelfristige Erhöhung auf bis zu 90% soll gemäß UA Bezirke-Beschluss noch geprüft werden.) Am bestehenden Umgang mit den Parkraumbewirtschaftungs-Einnahmen sollen dagegen keine Änderungen vorgenommen werden; sie dienen in den vorrangig betroffenen Innenstadtbezirken auch als Ausgleich für bestimmte strukturelle Belastungen (z.B. Tourismus, besondere Infrastruktur-Belastungen).

 

zu b) Wachsende Stadt

Hinsichtlich der Auswirkungen der wachsenden Stadt auf den Produktplafond verweise ich auf die Vorlage (Bez 0110 F) an den UA Bezirke. Im Anhang B sind dort die Ergebnisse der „AG Wachsende Stadt“ dargestellt, die dort gemeinsam mit den vom RdB benannten Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister erarbeitet wurden. Für alle vom Bevölkerungswachstum relevant betroffenen Produkte wurde demnach eine VZÄ- und Plafonderhöhung auf Basis eines einheitlichen Berechnungsverfahrens durchgeführt. Damit ist der Wunsch einer dynamischen Komponente umgesetzt. Es ist beabsichtigt diesen Prozess fortzusetzen.

 

 

Ich hoffe, wenn auch verspätet, mit diesen Hinweisen zur Klärung beigetragen zu haben. Sofern darüber hinaus noch Ergänzungen erforderlich sind, stehe ich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dube“

 

 

Die drei benannten umfänglichen Anlagen können über folgende Links:

 

a) http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-1603.D-v.pdf

 

b) http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0098.D-v.pdf

 

c) http://www.parlament-berlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0110%20F-v.pdf

 

 

gelesen, bzw. heruntergeladen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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