Drucksache - 0479/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 15.05.2013 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Denkmalpflege gegenüber der Firma IKEA anzuregen, das am Rande des betriebseigenen Kundenparkplatzes befindliche Anti-Kriegs-Mahnmals an einen der Öffentlichkeit zugänglicheren Ort auf dem Grundstück umzusetzen und in eine angemessene Gestaltung des Umfeldes einzubinden. Als geeigneter Ort käme beispielsweise die kleine Grünfläche nördlich des Fußwegs Richtung Bahnhof Südkreuz in Betracht. Darüber hinaus soll die Errichtung einer ergänzenden Informationstafel zum zeitgeschichtlichen Hintergrund des Denkmals angeregt werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Untere Denkmalschutzbehörde teilte im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt im August 2013 mit, dass die Verlagerung des Denkmals ein genehmigungspflichtiges Vorhaben gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) sei, gegen die Verlagerung jedoch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken beständen. Auf ein förmliches Genehmigungsverfahren könne verzichtet werden, wenn vor einer endgültigen Verlagerung unter Einbindung der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Dokumentation erstellt werden würde (Foto aktueller Standort, Foto neuer Standort, Lageplan).
Die Ikea Verwaltungs-GmbH erklärte im September 2013 die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung.
Am 06.02.2014 fand ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Bildungs- und Kulturausschusses der BVV auf dem Ikea-Gelände statt. Dabei ist der Ausschuss zu der einstimmigen Auffassung gelangt, dass das Mahnmal an einer anderen als der bis zu diesem Zeitpunkt geplanten Stelle stehen solle.
Die Ikea Verwaltungs-GmbH wurde unverzüglich über den neuen Standort informiert und um Abgabe einer erneuten Einverständniserklärung gebeten. Diese erfolgte im August 2014 unter der Bedingung, dass die fachgerechte Umsetzung sowie die Unterhaltung des Mahnmals durch das Bezirksamt erfolge. Der städtebauliche Vertrag vom 11.12.2002 regelt jedoch, dass das unter Denkmalschutz stehende und im Eigentum der Firma Ikea befindliche Mahnmal der Erhaltungspflicht durch Ikea unterliegt. Ebenfalls vertraglich vereinbart ist die Kostenübernahme für die einmalige Umsetzung des Mahnmals an seinen derzeitigen Standort durch die Ikea Verwaltungs-GmbH. Dieser vertraglichen Verpflichtung ist Ikea nachgekommen.
Demzufolge ist die Umsetzung des Mahnmals zwar durch Ikea zu beauftragen, ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Ikea Verwaltungs-GmbH für eine weitere Umsetzung besteht jedoch nicht.
Mit Schreiben vom 18.12.2014 wurde die Ikea Verwaltungs-GmbH daher gebeten, einen Kostenvoranschlag für die fachgerechte Umsetzung des Mahnmals einzuholen. Der im März 2015 übersandte Kostenvoranschlag sieht Kosten i.H.v. 8.000 € vor. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre ruhte das Verfahren bisher.
Das Bezirksamt ist dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat gegenüber der Ikea Verwaltungs-GmbH eine nochmalige Umsetzung angeregt. Da eine weitere Kostenübernahme durch Ikea vertraglich nicht vereinbart ist, ist nunmehr von der Bezirksverordnetenversammlung zu entscheiden, ob die Kosten für die Umsetzung i.H.v. 8.000 € zuzüglich der Kosten für das Aufstellen einer Informationstafel in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage des Bezirks als angemessen angesehen werden und nach Beendigung der Haushaltssperre eine Umsetzung zu den genannten Kosten erfolgen soll.
Der Kulturausschuss ist bereits in seiner Sitzung am 05.11.2015 entsprechend unterrichtet worden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |