Drucksache - 0472/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzten, dass auf der Hauptstraße zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz in südlicher Fahrtrichtung ein Radfahrstreifen eingeführt wird. Zusätzlich soll an der Kreuzung Hauptstraße / Wexstraße der Radfahrstreifen eine vorgezogene Haltelinie erhalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt diese
„… aus übergeordneter verkehrsplanerischer und –organisatorischer Sicht wie folgt Stellung.....“
„…Zwischen Martin-Luther-Straße und Innsbrucker Platz besteht zurzeit in der Hauptstraße für beide Fahrtrichtungen noch eine Lücke im Radverkehrsnetz, die durch die Anlage eines Radfahr- oder Schutzstreifens geschlossen werden sollte. Der im BVV-Antrag geforderte Abschnitt zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz (südliche Fahrtrichtung) beträgt ca. 80 m und ist im Stauraum vor der LZA Innsbrucker Platz 12 m breit. Für die Leistungsfähigkeit der LZA sind vier Fahrspuren erforderlich, weshalb die Markierung einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn aus Platzgründen nicht möglich ist. Es wird eine Fahrbahnverbreiterung - zum Beispiel auf Kosten des bisher sehr breiten Mittelstreifens - und eine Anpassung der Lichtsignalanlagen daher erforderlich werden. Aufgrund der zahlreichen noch unerledigten Projekte des Radverkehrsprogramms im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der Überlastung der zu beteiligenden Behörden sowie der momentan angesichts der laufenden Haushaltsberatungen ungeklärten finanziellen Situation des Radverkehrsprogramms werden entsprechende Planungen allerdings nicht vor 2014 begonnen werden können.
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