Drucksache - 0472/XIX  

 
 
Betreff: Radfahrstreifen auf der Hauptstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bürgerdienste und OrdnungsamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Kenntnisnahme
28.10.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzten, dass auf der Hauptstraße zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz in südlicher Fahrtrichtung ein Radfahrstreifen eingeführt wird. Zusätzlich soll an der Kreuzung Hauptstraße / Wexstraße der Radfahrstreifen eine vorgezogene Haltelinie erhalten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt diese

 

„… aus übergeordneter verkehrsplanerischer und –organisatorischer Sicht wie folgt Stellung.....“

 

„…Zwischen Martin-Luther-Straße und Innsbrucker Platz besteht zurzeit in der Hauptstraße für beide Fahrtrichtungen noch eine Lücke im Radverkehrsnetz, die durch die Anlage eines Radfahr- oder Schutzstreifens geschlossen werden sollte. Der im BVV-Antrag geforderte Abschnitt zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz (südliche Fahrtrichtung) beträgt ca. 80 m und ist im Stauraum vor der LZA Innsbrucker Platz 12 m  breit. Für die Leistungsfähigkeit der LZA sind vier Fahrspuren erforderlich, weshalb die Markierung einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn aus Platzgründen nicht möglich ist. Es wird eine Fahrbahnverbreiterung - zum Beispiel auf Kosten des bisher sehr breiten Mittelstreifens - und eine Anpassung der Lichtsignalanlagen daher erforderlich werden. Aufgrund der zahlreichen noch unerledigten Projekte des Radverkehrsprogramms im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der Überlastung der zu beteiligenden Behörden sowie der momentan angesichts der laufenden Haushaltsberatungen ungeklärten finanziellen Situation des Radverkehrsprogramms werden entsprechende Planungen allerdings nicht vor 2014 begonnen werden können.
Eine weiterhin geforderte vorgezogene Haltlinie am Radfahrstreifen an der Kreuzung Hauptstraße/Wexstraße ist bereits vor Ort vorhanden. Hier ist der Antrag hinsichtlich seiner Forderung und der Ortsangabe noch mal zu überprüfen.  . …“

 

 
 

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