Drucksache - 0471/XIX  

 
 
Betreff: Zufahrt für Kfz schließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bürgerdienste und OrdnungsamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
16.04.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in eigener Zuständigkeit oder bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Zufahrt von der Attilastr. – im Zuge der Friedrich-Karl-Str. zum Parkplatz der Renate-Privatstraße – wegen der Gefährdung der Radfahrer für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Radfahrer, geschlossen wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Schließung dieser Zufahrt  kann aus straßenverkehrsrechtlichen Erwägungen heraus nicht erfolgen. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen (mit Ausnahme von Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen) nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Die Zufahrt/Ausfahrt von der Attilastraße ist großzügig angelegt und auch auf Grund des relativ breiten Gehwegs gut einsehbar; außerdem dient sie auch der Feuerwehr als Zuweg. Die im Falle einer Schließung vermehrt genutzte Ausfahrt zur Manteuffelstraße ist deutlich unübersichtlicher, zudem werden hier vom Attilaplatz kommend höhere Geschwindigkeiten gefahren. Vom Parkplatz abfließender Verkehr würde in die Renate-Privat-Straße verdrängt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Zufahrt, bzw. Ausfahrt um keine andere Situation als bei Grundstückseinfahrten, bei denen gemäß § 10 StVO ein Verhalten gefordert ist, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausschließt. Darüber hinaus könnte die BVV jedoch die Abteilung Bauwesen ersuchen, die Radweg-Markierungen aufzufrischen.

 

 
 

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