Drucksache - 0466/XIX  

 
 
Betreff: Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Mitberatung
06.12.2012 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
24.01.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
28.02.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist die Initiative zu begrüßen, auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg leerstehende Immobilien zur Zwischennutzung als temporäre Ateliers zur Verfügung zu stellen und so eine unmittelbare Künstlerförderung zu betreiben. Damit wird auch dem Anliegen des Berliner Senats entsprochen, der ein spezielles Atelierprogramm zur Vergabe geförderter, mietpreis- und belegungsgebundener Ateliers und Atelierwohnungen entwickelt hat. Das Programm wird derzeit vom Atelierbüro im Kulturwerk des bbk umgesetzt. Neuangebote und frei werdende Räume werden laufend über das Serviceportal des Atelierbüros ausgeschrieben und über eine vom Senat berufene Auswahlkommission nach den Kriterien Professionalität und Dringlichkeit der Bewerbung vergeben.

 

Auf bezirklicher Ebene wäre ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der SE FM, der Wirtschaftsförderung  und dem Atelierbeauftragten des bbk notwendig, um einen realistischen Überblick über für Atelierzwecke nutzbare Räume zu erhalten und die Transparenz von Vergabestrukturen zu gewährleisten.

 

Für alle Bereiche ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die personellen Kapazitäten fehlen, um auf bezirklicher Ebene ein kontinuierliches Atelierprogramm umzusetzen, sondern auch die Kulturprodukte in der KLR bisher für die Förderung von Ateliers nicht ausgelegt waren. Eine Refinanzierung der Leistungen wäre demnach nicht möglich. Deshalb wurden im Lauf der Jahre die bezirklichen Atelierhäuser "abgeschafft" bzw. in ein anderes Vermögen expediert. Die GSE hat auf diese Weise in den Bezirken einige Liegenschaften übernommen.

 
 

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