Drucksache - 0433/XIX  

 
 
Betreff: Privatanschrift von Bezirksverordneten und politisch engagierten Menschen schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information
  Hertlein, Annette
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
06.11.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
21.11.2012 namentliche Abstimmung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich für den Schutz der Privatsphäre von Bezirksverordneten einzusetzen. Zudem wird die Vorsteherin gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.

Insbesondere die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Das haben die rechtsradikal motivierten Angriffe auf Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten in Treptow-Köpenick, aber auch der anonyme Versand von Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus in Berlin gezeigt.

 

Darum fordern wir, insbesondere die Veröffentlichung der persönlichen Daten im Amtsblatt für jede/n Kandidat/in für die Bezirksverordnetenversammlung oder das Abgeordnetenhaus freizustellen. Dafür soll bereits bei der Meldung der Kandidatur von jeder oder jedem angegeben werden, welche Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben sind und welche nicht. Eine Begründung für den Schutz der eigenen Anschrift und anderer Daten ist hierbei nicht notwendig.

Anschließend muss allen gewählten Verordneten und Abgeordneten die Art und Weise der Veröffentlichung von Kontaktdaten freigestellt sein. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politiker, als der postalische Weg zur Privatanschrift. Unter anderem das Internet ermöglicht vollumfängliche Kontaktaufnahme mit den politischen Vertreter/innen aller Ebenen. Auch postalisch ist die Kontaktaufnahme über die BVV- oder Fraktionsbüros gewährleistet. Alternativ muss eine andere Kontaktadresse genannt werden, z. B. die Adresse einer zentralen, politischen Kontaktstelle (Fraktionsbüro, Kreisbüro).

 

 

 
 

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