Drucksache - 0389/XIX  

 
 
Betreff: Das Gedenken an den jüdischen Schriftsteller Georg Hermann an seinem Friedenauer Wohnort sichtbar machen
Status:öffentlichAktenzeichen:Erledigt durch Dr. 1322/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beratung
03.04.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
06.11.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
04.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Folgender Sachstand kann zu der o.g. Drucksache mitgeteilt werden:

 

Georg Hermann hatte verschiedene Wohnorte in Schöneberg und Friedenau, von 1901-1906 lebte er u.a. in der heutigen Bundesallee 108, nach einer kurzen Zwischenstation in der Berliner Straße von 1906-1909 in der Stubenrauchstr. 6 in Friedenau. Offenbar mit Bezug auf letztere Adresse wurde dort in einem kleinen Park, dem sog. Ulmenhof 1962 eine Gedenkstele für den jüdischen Schriftsteller Georg Hermann aufgestellt. Der Park wurde in Georg-Hermann-Garten umbenannt.

 

Das auf der Stele genannte Todesdatum ist falsch. Georg Hermann emigrierte lt. Eintrag im Bundesdeutschen Gedenkbuch als Georg Hermann Borchardt am 01.09.1933 in die Niederlande. Er wurde 1943 vom Lager Westerbork nach Auschwitz deportiert. Als Todesdatum gilt der 19.11.1943 in Auschwitz, wo er für tot erklärt wurde.

 

In den 80er und 90er Jahren wurde der Stein derart häufig beschädigt und beschmiert, u.a. auch mit rechtsradikalen Parolen, so dass sich die BVV veranlasst sah, eine Beschlussempfehlung auszusprechen (06.04.1993, XIV. Wahlperiode, lfd. Nr. 44, DS-Nr. 345), den Stein „an einen geeigneten Standort im geschützten Bereich der Freiflächen der dortigen Kindertagesstätte zu verlegen“. Im März 1994 wurde der Empfehlung gefolgt und die Stele entsprechend versetzt.

 

Die Gedenkstele selbst ist heute nicht mehr leicht zu finden, da sie auf dem Gelände der Kindertagesstätte steht, im Schatten großer Bäume. Hinweisschilder fehlen.

 

Der Georg-Hermann-Garten und damit auch der Standort der Stele (der alte und der neue) befinden sich lt. Aktueller Auskunft des Liegenschaftskatasters im Landesgrundvermögen der Hauptverwaltung, SenBildJugSport. Dies hat historische Gründe.

 

Ende der 30er Jahre kaufte die Stadt Berlin den bis dahin in Privatbesitz befindlichen „Ulmenhof“ nebst Gebäude, um hier eine Kindertagesstätte als Dependance der Einrichtungen des Pestalozzi-Fröbel-Hauses aufzubauen. Heute steht hier ein Neubau des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, der ebenfalls als Kindergarten genutzt wird.

 

Die übrige Fläche ist ein frei zugänglicher Kinderspielplatz, der in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün gehört. Zur Zeit gibt es noch zwei Zugänge: von der Stubenrauchstr. 6 und von der Gosslerstr. 24-25. Der Fachbereich plant, den Zugang über die Gosslerstraße zu schließen.

 

An den Vandalismusschäden auf dem gesamten Gelände und im Außenbereich hat sich nach Auskunft des Fachbereichs Grün nichts geändert, der aus diesen Gründen eine Umsetzung der Gedenkstele auf das Grundstück Stubenrauchstraße ablehnt, nicht zuletzt auch aufgrund der zu erwartenden Kosten in Zusammenhang mit ständig notwendig werdenden Restaurierungsarbeiten.

 

Zu prüfen wäre, ob der Gedenkstein an den Eingang Bundesallee 80 versetzt werden kann, allerdings gibt es hier nur einen schmalen Fußgängerweg. Dies läge dann ohnehin in der Zuständigkeit des o.g. Vermögensträgers.

 

Zu prüfen wäre weiterhin, ob darüber hinaus bzw. ersatzweise Erläuterungstafeln zur Person Georg Hermanns sowohl am Eingang Stubenrauchstraße 6 mit Bezug zu dem dahinerliegenden Georg-Hermann-Garten und an der Bundesallee 80 in der Nähe des beeindruckenden Portikus zum Gelände angebracht werden können.

 

Georg Hermann wird durch eine Gedenktafel am Haus Kreuznacher Str. 28 in der Künstlerkolonie Berlin-Wilmersdorf gewürdigt, seinem letzten Wohnort vor der Emigration.

 

 

 
 

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