Drucksache - 0361/XIX  

 
 
Betreff: Radabstellbügel für alle öffentlichen Plätze vorsehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und GrünflächenBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen, bzw. in eigener Verantwortung dafür einzusetzen, dass für alle öffentlichen Plätze, für die Sanierung aus dem Plätzeprogramm beantragt wird, grundsätzlich die Aufstellung von Radabstellbügeln im Abstand von 1,20 m voneinander vorzusehen ist. Die Anzahl soll diejenige sein, die gemäß den augenblicklich gültigen AV-Stellplätzen in den Gebäuden, die an den Platz grenzen, fehlt.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich bei den bisher in Planung befindlichen bzw. umgesetzten Platzumgestaltungen (z.B. Urania-Vorplatz) dafür eingesetzt, dass die Aufstellung von Radabstellbügeln im Abstand von 1,20 m voneinander vorgesehen wird.

 

Die sog. AV-Stellplätze („Ausführungsvorschriften zu § 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder“) gelten für Neubauten von Gebäuden. Sie enthalten u.a. nutzungsabhängige Richtzahlen für die erforderliche Anzahl von Fahrrad-Stellplätzen. Die Bezugsgrößen sind z.B. „je m² Geschossfläche“ oder ähnliches. Die Radstellplätze sind AUF DEM EIGENEN GRUNDSTÜCK nachzuweisen.

 

Für Bestandsgebäude gestaltet sich die rechnerische Ermittlung dieser Kennzahlen aufwändig und schwierig. Im öffentlichen Raum ist der z.V. stehende Platz für Fahrradbügel oft begrenzt. Das Bezirksamt bemühte sich daher bei den Platzumgestaltungen bisher im Rahmen der Gesamtkonzeption aus Funktion und Gestaltung, eine möglichst hohe Anzahl von Fahrradstellplätzen unterzubringen und wird dies auch weiterhin tun. So konnten am Urania-Vorplatz 35 neue, hochwertige Fahrradbügel aufgestellt werden, die von den Besuchenden der Urania gut angenommen werden.

 
 

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