Drucksache - 0300/XIX  

 
 
Betreff: Elektrofahrzeuge im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks

mittelfristig in Elektrofahrzeuge ausgetauscht werden können und welche Kosten dafür entstehen würden.

Dabei sind die Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ ergeben.

Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt, insbesondere die Abt. BürgOSGrün, hat sich im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanaufstellung erneut mit dem Thema Elektrofahrzeuge beschäftigt.

Bei dem überwiegenden Teil der Fahrzeuge, die im Straßen- und Grünflächenamt eingesetzt werden, handelt es sich entweder um Spezialfahrzeuge oder um Nutzfahrzeuge in Form von Lastkraftwagen mit unterschiedlich hoher Nutzlast. Für diese Fahrzeuge werden von den Herstellern bisher keine wirtschaftlich einsetzbaren Fahrzeugmodelle mit Elektroantrieb auf dem Markt angeboten.

Bei Kleinfahrzeugen besteht laut Firmenangaben die Möglichkeit von Elektroantrieb für einzelne Modelle. Die notwendigen Investitionskosten liegen jedoch um ein vielfaches über dem Betrag von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Für den Kauf von Fahrzeugkauf mit Verbrennungsmotor ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge, die im Fachbereich Grünflächen eingesetzt werden, über einen langen Zeitraum von mindestens 8 bis 10 Jahren eingesetzt werden. Damit übersteigen die Leasingraten und die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung der Batterien die wirtschaftliche Grenze der Kosten- und Leistungsrechnung.

 

 
 

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