Drucksache - 0267/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 06.05.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,
Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße 38 – 41 zu berücksichtigen:
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen: überwiesen:
Zu 1. Das Bezirksamt hat ebenfalls großes Interesse an einem eigenständigen Fuß- und Radweg als Zugang zum Gleisdreick-Park und hat diese Zielsetzung in den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Investor und dem federführenden Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stets bekräftigt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens VI-140faVE konnte diese Zielsetzung nur teilweise umgesetzt werden. Diese Ziele sollen vorrangig im angrenzenden Bebauungsplan VI-140fbVE realisiert werden. Der inzwischen festgesetzte Bebauungsplan VI-140faVE sieht entlang der südöstlichen und südwestlichen Geltungsbereichsgrenze eine 7 m breite Fläche vor, welche mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten ist. Darüber hinaus ist diese Fläche mit einem Fahrrecht für die Sonderfahrzeuge zur Versorgung und Pflege des Gleisdreieck-Parks und als Erschließung für den geplanten Nahversorger im Bebauungsplan VI-140fbVE belastet worden. Die Fläche dient darüber hinaus als Zufahrt für den Hellweg-Parkplatz. In der Begründung zum Bebauungsplan VI-140faVE wird Folgendes ausgeführt: “Die Sicherung eines für den Fußgänger geschützten Weges erfolgt in diesem Bebauungsplan nicht, da vorgesehen ist, die fußläufige Anbindung entsprechend der Beschlusslage der Stadtentwicklungsausschüsse in beiden Bezirken im angrenzenden Bebauungsplan VI-140fb VE zu sichern. Die genaue Wegeführung ist noch nicht geklärt, da verschiedene Lösungen denkbar sind. Ein geschützter, von der Stellplatzanlage bzw. Fahrwegen unabhängiger Weg ist im Bereich des Bebauungsplans VI-140fa VE nicht möglich, da kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Dies soll im benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140fb VE gesichert werden.“ (vgl. hierzu auch unter zu.3)
Zu 2. Das Bezirksamt, vertreten durch den Fachbereich Stadtplanung, hat im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf Einfluss genommen, dass das Hellweg-Werbekonzept der Fassung vom 20. April 2012 umgesetzt wird. Darüber hinaus wurde daraufhin gewirkt, dass der Bau eines Werbepylonen ebenfalls im Durchführungsvertrag ausgeschlossen wird. Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat unser Bezirk nochmals darauf hingewiesen, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den Durchführungsvertrag sowie alle das Bebauungsplanverfahren VI-140faVE betreffenden Verträge ebenfalls unterzeichnen muss.
Im Rahmen der Genehmigung und des Baus des Hellweg-Fachmarktes ist eine Verkehrsberuhigung in der Bautzener Straße weder erforderlich noch geplant. Diese soll im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Vivico-Grundstücks an der Bautzener Straße umgesetzt werden.
Zu 3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes VI-140fbVE für den Nahversorger östlich des Bebauungsplanes VI-140faVE umfasst auch Teilflächen der Yorckstraße, welche dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugehörig sind. Folglich ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg am Bebauungsplanverfahren beteiligt und kann bezirkliche Interessen vertreten und durchsetzen. Die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung der Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung der Widerlage der Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 werden folglich vertreten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt auf die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung eines reinen Fußweges von der Yorckstraße zur Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplan VI-140fbVE einwirken (vgl. zu 1.). Die denkmalgerechte Instandsetzung der Brücke 5 und des Widerlagers ist 2012 im Rahmen des Programms Stadtumbau West erfolgt. Die Ertüchtigung der Brücke 5 für den Fuß- und Radverkehr wird im Rahmen von Durchführungsverträgen mit dem Grundstücksentwickler geregelt. |
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