Drucksache - 0267/XIX  

 
 
Betreff: Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
30.05.2016 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 06.05.2012 folgenden Beschluss:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße 38 – 41 zu berücksichtigen:

 

  1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Gleisdreieck-Park, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof, entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

  1. Die Anordnung von Webeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Für dieses Entgegenkommen des Bezirks wird das Bezirksamt ersucht, den Bau eines Werbepylonen vertraglich auszuschließen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht, die Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor zu verhandeln

 

  1. Für das abgetrennte B-Plan-Verfahren an der U- und S-Bahn-Station sind ansonsten die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung Widerlager Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 weiter gültig und zu beachten.
  2. Abstimmungsergebnis:

     

    Zur Kenntnis genommen:               überwiesen:

 

 


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat ebenfalls großes Interesse an einem eigenständigen Fuß- und Radweg als Zugang zum Gleisdreick-Park und hat diese Zielsetzung in den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Investor und dem federführenden Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stets bekräftigt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens VI-140faVE konnte diese Zielsetzung nur teilweise umgesetzt werden. Diese Ziele sollen vorrangig im angrenzenden Bebauungsplan VI-140fbVE realisiert werden. Der inzwischen festgesetzte Bebauungsplan VI-140faVE sieht entlang der südöstlichen und südwestlichen Geltungsbereichsgrenze eine 7 m breite Fläche vor, welche mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten ist. Darüber hinaus ist diese Fläche mit einem Fahrrecht für die Sonderfahrzeuge zur Versorgung und Pflege des Gleisdreieck-Parks und als Erschließung für den geplanten Nahversorger im Bebauungsplan VI-140fbVE belastet worden. Die Fläche dient darüber hinaus als Zufahrt für den Hellweg-Parkplatz.

In der Begründung zum Bebauungsplan VI-140faVE wird Folgendes ausgeführt: “Die Sicherung eines für den Fußgänger geschützten Weges erfolgt in diesem Bebauungsplan nicht, da vorgesehen ist, die fußläufige Anbindung entsprechend der Beschlusslage der Stadtentwicklungsausschüsse in beiden Bezirken im angrenzenden Bebauungsplan VI-140fb VE zu sichern. Die genaue Wegeführung ist noch nicht geklärt, da verschiedene Lösungen denkbar sind. Ein geschützter, von der Stellplatzanlage bzw. Fahrwegen unabhängiger Weg ist im Bereich des Bebauungsplans VI-140fa VE nicht möglich, da kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Dies soll im benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140fb VE gesichert werden.“

(vgl. hierzu auch unter zu.3)

 

 

Zu 2.

Das Bezirksamt, vertreten durch den Fachbereich Stadtplanung, hat im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf Einfluss genommen, dass das Hellweg-Werbekonzept der Fassung vom 20. April 2012 umgesetzt wird. Darüber hinaus wurde daraufhin gewirkt, dass der Bau eines Werbepylonen ebenfalls im Durchführungsvertrag ausgeschlossen wird.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat unser Bezirk nochmals darauf hingewiesen, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den Durchführungsvertrag sowie alle das Bebauungsplanverfahren VI-140faVE betreffenden Verträge ebenfalls unterzeichnen muss.

 

Im Rahmen der Genehmigung und des Baus des Hellweg-Fachmarktes ist eine Verkehrsberuhigung in der Bautzener Straße weder erforderlich noch geplant. Diese soll im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen Vivico-Grundstücks an der Bautzener Straße umgesetzt werden.

 

 

Zu 3.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes VI-140fbVE für den Nahversorger östlich des Bebauungsplanes VI-140faVE umfasst auch Teilflächen der Yorckstraße, welche dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugehörig sind. Folglich ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg am Bebauungsplanverfahren beteiligt und kann bezirkliche Interessen vertreten und durchsetzen. Die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung der Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung der Widerlage der Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 werden folglich vertreten.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt auf die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung eines reinen Fußweges von der Yorckstraße zur Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplan VI-140fbVE einwirken (vgl. zu 1.). Die denkmalgerechte Instandsetzung der Brücke 5 und des Widerlagers ist 2012 im Rahmen des Programms Stadtumbau West erfolgt. Die Ertüchtigung der Brücke 5 für den Fuß- und Radverkehr wird im Rahmen von Durchführungsverträgen mit dem Grundstücksentwickler geregelt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen