Drucksache - 0255/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Bautzener Str. Teil 1:
Nachbegutachtung jetzt in Angriff nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
25.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
25.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
08.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012 folgenden Beschluss:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich eine Nachbegutachtung des von Hellweg beauftragten Verkehrsgutachtens in Auftrag zu geben und nicht erst zu warten, bis der Fachmarkt eröffnet worden ist.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Baumarktes in der Yorckstraße wurde vom Investor eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, deren Ergebnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Prüfung von Änderungen der Verkehrsführung (Bedarf von zusätzlichen Spuren, Aufnahmefähigkeit durch zusätzliche Verkehre usw.) vorlag. Auf dieser Grundlage wurde eine Planung erstellt, die in einem Erschließungsvertrag zwischen dem Investor und dem Bezirksamt umgesetzt werden soll.

Die Zuständigkeit für Verkehrsuntersuchungen und Verkehrszählungen gehören zu den Aufgaben der Hauptverwaltungen im Land Berlin (Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (Nr. 10 ZustKatAZG) Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung und Aufsicht). Weitere Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt lassen keinen Rückschluss auf eine Abweichung der vorliegenden Prognose zum nach Eröffnung des Baumarktes tatsächlichen Verkehrsaufkommens zu.

 

 
 

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