Drucksache - 0255/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich eine Nachbegutachtung des von Hellweg beauftragten Verkehrsgutachtens in Auftrag zu geben und nicht erst zu warten, bis der Fachmarkt eröffnet worden ist.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Baumarktes in der Yorckstraße wurde vom Investor eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, deren Ergebnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Prüfung von Änderungen der Verkehrsführung (Bedarf von zusätzlichen Spuren, Aufnahmefähigkeit durch zusätzliche Verkehre usw.) vorlag. Auf dieser Grundlage wurde eine Planung erstellt, die in einem Erschließungsvertrag zwischen dem Investor und dem Bezirksamt umgesetzt werden soll. Die Zuständigkeit für Verkehrsuntersuchungen und Verkehrszählungen gehören zu den Aufgaben der Hauptverwaltungen im Land Berlin (Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (Nr. 10 ZustKatAZG) Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung und Aufsicht). Weitere Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt lassen keinen Rückschluss auf eine Abweichung der vorliegenden Prognose zum nach Eröffnung des Baumarktes tatsächlichen Verkehrsaufkommens zu.
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