Auszug - Sicher zur Schule und zurück: Regelverstöße von „Elterntaxis“ konsequent ahnden!  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 21.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1282/XX Sicher zur Schule und zurück: Regelverstöße von „Elterntaxis“ konsequent ahnden!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, im Rahmen von koordinierten Schwerpunktaktionen Verkehrsverstöße vor Schulen in unserem Bezirk zu ahnden.

Angestrebt werden eine enge Abstimmung und gemeinsame Kontrollen des bezirklichen Ordnungsamtes mit der Polizei, um insbesondere vor Schulbeginn eine erhöhte Präsenz vor den Schulen zu zeigen und durch so genannte „Elterntaxis“ verursachte Regelverstöße verstärkt zu kontrollieren und zu ahnden. Bei den Aktionen ist eine Präsenz des Ordnungsamts vor den jeweiligen Schulen in der Zeit von 07:30 – 08:15 Uhr obligatorisch.

Die Schwerpunktaktionen sollen an durch ein hohes Verkehrsaufkommen belasteten Schulen durchgeführt und dort regelmäßig wiederholt werden. Die Aktionen sollen vor den Herbstferien umgesetzt und im Oktober ausgewertet werden. Im Bericht sollen ebenfalls vom Ordnungsamt für sinnvoll erachteten und im Folgenden beschriebenen Maßnahmen enthalten sein.

Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Situation sollen durch das Ordnungsamt während der Schwerpunktaktionen

a.) straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. zusätzliche Beschilderung, eine teilweise Sperrung von Straßenabschnitten, eine Ausweisung von Einbahnstraßen und

 

b.) bauliche Maßnahmen zur Ordnung und Einengung des Straßenverkehrs vor Ort

geprüft werden.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt soll bis zu seiner Sitzung im November schriftlich über die durchgeführten Kontrollen und ihre Ergebnisse berichtet werden. Dabei soll über die Orte der Kontrollen, die Anzahl, den Umfang (eingesetztes Personal Ordnungsamt und Polizei) und die Dauer der Kontrollen sowie die Art und die Anzahl der festgestellten und sanktionierten Verstöße berichtet werden.

 
 

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