Auszug - Ausgleichsflächen für bedrohte Kleingärten
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Der Antrag wird, bei Enthaltung der Fraktion die Linke, einstimmig beschlossen. Es ergeht folgender Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Ersatzflächen für die durch Infrastrukturerweiterungen im Rahmen des SIKo-Verfahrens bedrohten Kleingärten im Sinne des § 14 Bundeskleingartengesetz angeboten werden können. Sollte sich das Bezirksamt dazu nach § 14 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz nicht in der Lage sehen, ist dies der BVV ausführlich zu begründen. Der BVV ist fortlaufend Bericht zu erstatten.
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