Auszug - Volksentscheid „Tempelhofer Feld“ einhalten - Volksgesetzgebung respektieren
Beratungsbeiträge: BV Franck, BV J. Rauchfuß, BV Olschewski, BV Frede, BV L. Rauchfuß, BV Steuckardt, BV Penk, BV Kühnert und BV Höppner. Der Überweisungsantrag (Stadtentwicklungsausschuss) des BV Franck wird mehrheitlich abgelehnt.
Nach mehrheitlicher Abstimmung ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Mit der Abstimmung zum Volksentscheid zur Frage der Nutzung des gesamten Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 beschloss die Bevölkerung mit einem Ergebnis von 64,3 % der abgegebenen Stimmen das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes. Ziel des Gesetzes ist, das Feld und dessen Eigenschaften und Funktionen vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, zu schützen. Neben seiner Erholungsfunktion und der kulturhistorischen Bedeutung hat diese Fläche eine wichtige Bedeutung für das Klima unserer Stadt insbesondere als Kaltluftschneise. Dieses Gesetz trat am 14. Juni 2014 in Kraft und ist seitdem zu respektieren. Bei der Entscheidung über jegliche Fragen, die eine Änderung des Gesetzes betreffen, muss das letzte Wort bei den Wählerinnen und Wählern in Berlin liegen. |
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