Auszug - Hallensituation für Rollstuhlfahrende im Bezirk verbessern  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 09.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
0663/XX Hallensituation für Rollstuhlfahrende im Bezirk verbessern
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


BzStR Schworck informiert die Ausschussmitglieder zum aktuellen Stand.

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen, für die Sportler_innen mit Handicap vorrangig zur Verfügung gestellt werden können und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden können.

Dabei ist das Unterbringen der von Rollstuhlfahrer_innen zusätzlich benötigten Sportgeräte (Sportrollstühle) wichtig. Diese Sportrollstühle können von den Sportler_innen nicht zusammen mit dem ‚normalen’ Rollstuhl wie ein Hockey-oder Tennisschläger mitgebracht werden.

Diese Sportrollstühle müssen in separaten abschließbaren Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer sind, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportler_innen genutzt werden.

Die BVV wird im Rahmen einer Kenntnisnahme bis zum 30.09.2018 informiert.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Erstellung eines Sportentwicklungsplans für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird ein Konzept erarbeitet, in dem das Merkmal Barrierefreiheit bedarfsgerecht zu berücksichtigen ist.

Bei Sporthallenneubau- oder Sanierungsmaßnahmen wird der Bedarf an entsprechenden Rahmenbedingungen, wie z.B. abschließbaren Nebenräumen zur Unterbringung von Sportrollstühlen, geprüft.

In den bestehenden barrierefreien Sporthallen ist bei Bedarf im Einzelfall, eine Regelung zur Unterbringung von Sportrollstühlen zu veranlassen. Derzeit ist eine entsprechende Nutzung vorrangig in der Sporthalle Schöneberg möglich.

 

Im Bezirk hat der Behindertensportverein Tempelhof-Schöneberg e.V. zwei Rollstuhlfahrende Mitglieder. Derzeit besteht aus Sicht des Vereins kein Bedarf an der Unterbringung von Sportrollstühlen. Sollte sich dieser Umstand ändern, erfolgt eine bedarfsgerechte Unterbringung der gesamten Übungsgruppe in einer entsprechenden Sporthalle.

 
 

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