Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
Beschluss gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP - Beschlussliste: die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen |
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