Auszug - Antisemitismus entschlossen entgegentreten – Stelle einer Ansprechperson gegen Antisemitismus schaffen und Präventionsarbeit unterstützen!  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.26
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0842/XX Antisemitismus entschlossen entgegentreten – Stelle einer Ansprechperson gegen Antisemitismus schaffen und Präventionsarbeit unterstützen!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Schule sowie JugendhilfeausschussBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Die Bezirksverordnetenversammlungen ersucht das Bezirksamt, analog zur Schaffung einer Ansprechperson gegen Antisemitismus im Land Berlin, eine ebensolche Ansprechperson in Tempelhof-Schöneberg zu benennen. Hierbei soll vorab geprüft werden, welche personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine neue Stelle zu schaffen oder eine bestehende Stelle darin zu unterstützen, sich um dieses Aufgabenfeld zu erweitern. Aufgaben einer Ansprechperson gegen Antisemitismus im Bezirk wären eine enge Abstimmung bezüglich Konzept und Vorhaben mit ihrem Äquivalent auf Landesebene, der Kontakt zu Schulen, freien Trägern und Multiplikator*innen in Tempelhof-Schöneberg sowie die Bündnisarbeit. Ferner  prüft das Bezirksamt, ob und wie die bezirkliche Integrationsbeauftragte bei der Antisemitismusprävention einzubeziehen ist.

Zur Unterstützung der Arbeit im Bereich der Antisemitismusprävention und Demokratie-bildung an der Schnittstelle Jugendhilfe-Schule wird das Bezirksamt ersucht, einen Fördertopf über 20.000 EUR für das Jahr 2019 einzurichten. Daraus soll Schulen und Trägern der Jugendhilfe (Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Horte, Nachbarschaftsheime, etc.) ermöglicht werden, kleinere Fördersummen bis zu 2.000,- EUR für Workshops und Projekttage für Kinder und Jugendliche bzw. Fortbildungen und Beratungen für Fachpersonal und Einrichtungen/Schulen zu beantragen. Das Antragsverfahren und Abrechnungswesen ist einfach und niedrigschwellig zu halten. Die Anträge sollen über die bezirkliche Ansprechperson an das Bezirksamt gerichtet werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen über die vorhandenen Wege und die jeweiligen Zuständigkeiten zu informieren, um antisemitische Vorfälle und Beleidigungen unverzüglich melden zu können.

Der BVV ist bis Dezember 2018 ein Zwischenbericht vorzulegen. Den Fachausschüssen ist halbjährlich über den Fortgang zu berichten. Anfang 2020 ist ein Abschlussbericht in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 
 

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