Auszug - Straßenbenennungen im neu entstehenden Quartier „Friedenauer Höhe“  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.22
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0807/XX Straßenbenennungen im neu entstehenden Quartier „Friedenauer Höhe“
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Frede und BV Steuckardt

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.

 

Einstimmiger Beschluss:

Die Entwicklerin des Quartiers „Friedenauer Höhe“, die BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, hat die Benennung der laut Bebauungsplan 7-68 vorgesehenen Privatstraße in „Friedenauer Höhe“ und der vorgesehenen öffentlichen Straßen in „Lauterplatz“ und „Hannah-Höch-Weg“ beantragt.

Die Fertigstellung der Straßen ist nach Auskunft der BÖAG für 2020 geplant.

Für die Privatstraße obliegt dem Eigentümer die Entscheidung über den Straßennamen, soweit dieser –wie hier- nach der AV Benennung zulässig ist. Der Eigentümer übernimmt im Gegenzug die Kosten der Benennung (s. Nr. 3 AV Benennung).

Im Städtebaulichen Vertrag vom 27.04.2016 (§§ 11, 18) verpflichtet sich die Projektträgerin die im Bebauungsplanentwurf gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen, nach Herstellung und mängelfreien Abnahme, an Berlin zu übertragen. Mit Übernahme der Flächen durch das Land Berlin, also voraussichtlich 2020, werden diese als öffentliches Straßenland gewidmet.

Eine vorherige Benennung ist jedoch aus praktischen Gründen geboten, da vor allem die Nummerierung der Häuser hiervon abhängt. Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche Sicherheit und Ordnung (s. Nr. 4 Abs. 2 AV Benennung).

Da hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Straßen künftig ins Landesvermögen übertragen und als öffentliches Straßenland gewidmet werden, ist die Bezirksverordnetenversammlung zuständig für die Beschlussfassung hinsichtlich der Benennung der künftigen öffentlichen Straßen.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den -mit dem Fachbereich Stadtplanung vordiskutierten- Vorschlägen der BÖAG für die künftigen öffentlichen Straßen zu folgen und diese gemäß Plananlage in Hannah-Höch-Weg und Lauterplatz zu benennen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen