Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
Ohne Debatte kommt es zu folgendem Abstimmungsergebnis: JA: 15 NEIN 2 Enth.: 1
Der Ausschuss stimmt der Dringlichkeit zu. |
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