Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.1.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Fr, 14.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
0801/XX des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Kühne, Ralf
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Ohne Debatte kommt es zu folgendem Abstimmungsergebnis:

JA: 15

NEIN 2

Enth.: 1

 

Der Ausschuss stimmt der Dringlichkeit zu.

 
 

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