Auszug - Anwohnerwünschen folgen und eine Parkraumbewirtschaftungszone auf der Schöneberger Insel bzw. im Bereich der Schöneberger Linse prüfen (es liegt ein Ersatzantrag vor)  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 27.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
0718/XX Bericht über den Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss: Ersatzantrag mehrheitlich beschlossen, bei Enthaltung CDU und FDP

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen in folgenden Teilen des Bezirks zu prüfen:

 

  • Die innerhalb des S-Bahn-Rings gelegenen Gebiete.
  • Die noch nicht bewirtschafteten Teile Friedenaus bzw. Süd-Schönebergs westlich der Wannseebahntrasse.
  • Den Tempelhofer Damm und angrenzende Bereiche zwischen Stadtring und Ullsteinstraße.

 

Bei der Untersuchung sind Gebiete mit einzubeziehen, in die Parkplatzsuchende durch die Bewirtschaftung verdrängt werden könnten. Nach Möglichkeit sollten für die Abgrenzung des Gebiets „natürliche“ Grenzen gewählt werden (z. B. Gewässer, Bahntrassen, Grünanlagen, Hauptverkehrsstraßen mit stärkerer Trennwirkung).

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für jedes Gebiet und in der Summe aller Gebiete vorzulegen, damit keine finanziellen Belastungen für den Bezirk entstehen.

 

Ein Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung ist der BVV bis spätestens 30.09.2019 vorzulegen.

 

Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen ist vor Beschlussfassung die Anwohnerschaft in angemessener Form und in angemessenen Umgang zu beteiligen.

 
 

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