Auszug - Mehr Zeit für Mündliche Anfragen
Einstimmiger Beschluss:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert: § 45 (Einwohnerfragestunde) wird in Absatz 5 um einen Satz ergänzt. „Sollte die Zeit hingegen noch nicht überschritten sein, wird das restliche Zeitkontingent für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen gemäß § 38 Abs. 7 verwendet.“ § 39 (Mündliche Anfragen) wird in Absatz 7 um einen Satz ergänzt. „Sollte bei der Beantwortung der Einwohneranfragen die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausgeschöpft worden sein, so steht diese Zeit ergänzend für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen zur Verfügung.“ |
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